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Für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt heute das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes blaues gegen ein neues grünes Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da.
Passiert ein Unfall, den der unversicherte Fahrer verursacht hat, haftet der mit seinem gesamten Vermögen. Gerade wenn Menschen verletzt werden, kommen mehrere tausend Euro schnell zusammen. Überdies macht sich ein Fahrer ohne Versicherungsschutz strafbar, mahnt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Erwischt ihn die Polizei, erstattet sie Anzeige. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich ein Unfall ereignet hat oder nicht. Wer ohne gültiges Kennzeichen unterwegs ist, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die neuen grünen Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.
Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Sie dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.
geschrieben von auto.de/(ampnet/deg) veröffentlicht am 01.03.2013 aktualisiert am 01.03.2013
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