ADAC: Innenstadtfahrten können in Südtirol teuer werden

Ab sofort gilt im Rahmen der Feinstaubverordnung in den Innenstädten Südtirols wieder ein zeitweises Fahrverbot für viele ältere Autos sowie für Zweitaktmotorräder. Die Bußgelder sind drastisch erhöht worden. Wer trotz Verbots mit entsprechenden Fahrzeugen die Innenstadt passiert, muss laut ADAC jetzt bis zu 155 Euro Strafe zahlen.

Von November bis Ende März verbannen die Städte Bozen, Meran, Brixen und Bruneck sowie die umliegenden Gemeinden Leifers, Pfatten, Eppan, Branzoll, Algund, Tscherms, Lana, Burgstall, Marling, Tirol, Vahrn und St. Lorenzen alle Fahrzeuge der Klassen Euro 0, Euro 1 und die Zweitaktmotorräder von den Straßen der Innenstädte. Das Fahrverbot gilt von Montag bis Freitag (außer Feiertage) von 7 bis 10 Uhr sowie von 16 bis 19 Uhr, in verkehrsberuhigten Zonen hingegen rund um die Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen.

Nach Angaben des ADAC wurden im vergangenen Jahr im Schnitt täglich etwa vier Autofahrer mit Bußgeldern bestraft. Offensichtlich wissen viele Pkw-Halter nicht, dass auch ihr Fahrzeug unter das Fahrverbot fällt. Wer unsicher ist, ob sein Fahrzeug unter das Verbot fällt, der sollte die Schadstoffklasse des Autos anhand der Schlüsselnummer in den Zulassungspapieren ermitteln. Im alten Fahrzeugschein kennzeichnen dabei die letzten beiden Ziffern im ersten Feld oben links diese Einstufung. Welche Klasse sich hinter der Kennung verbirgt, kann dann zum Beispiel beim Autohändler erfragt werden.

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