Alte Kindersitze zum April aussortieren

Ältere Kindersitze mit der Prüfnorm ECE 44/01 und
44/02 dürfen ab April 2008 europaweit nicht mehr verwendet werden.
Darauf weist der ADAC hin. Diese Modelle sind zum Teil über dreizehn
Jahre alt und erfüllen nicht mehr die heutigen Sicherheitsstandards.

Wird das Verbot nicht beachtet, droht ein Bußgeld von 30 Euro.

Weitere Details…

Viele
Autofahrer besitzen noch alte Sitzerhöher ohne Rückenstütze für Kinder
im Alter von drei bis zwölf Jahren. Diese und andere in die Jahre
gekommene Sitze, wie z.B. Babyschalen, müssen entsorgt und durch neuere
Modelle ersetzt werden. Es dürfen ausschließlich Kindersitze verwendet
werden, die ein offizielles Prüfsiegel mit der gültigen Norm ECE R
44/03 oder 44/04 aufweisen. Zu erkennen ist die Gültigkeit an der
mehrstelligen Prüfnummer, die unterhalb des Buchstabens „E“ steht:
Beginnt die Nummer mit 03… oder 04…, erfüllt der Kindersitz die
aktuellen Standards und darf weiterverwendet werden, ansonsten nicht
mehr. Das Prüfsiegel befindet sich je nach Modell als Aufkleber am
Sitzkörper, teilweise ist es auch auf den Sitzbezug genäht.

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