Alter gegen neuer Prüfzyklus: NEFZ versus WLTP

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Neue Pkw werden nur noch zugelassen, wenn die Emissions- und Verbrauchswerte anhand des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt wurden. Im folgenden Artikel lesen Sie, wie dieses Prüfverfahren funktioniert und wie es sich vom alten NEFZ-Modell unterscheidet.

Wofür steht eigentlich die Abkürzung WLTP?

Das sogenannte Worldwide harmonized Light Duty Test Procedure wurde vor einigen Jahren im Auftrag der EU-Kommission als ein neues, obligatorisches Prüfverfahren für Personenkraftwagen entwickelt und soll mit realistischeren Verbrauchsangaben den Fahrzeugkäufern mehr Transparenz bieten. Seit September 2017 ist diese Reform wirksam.

Übersicht: WLTP vs. NEFZ

Die Messungen nach WLTP sind akkurater und praxisnäher als die des veralteten NEFZ, denn die Fahrdaten der einzelnen Fahrzeuge werden auf Basis von Fahrdaten aus 14 Ländern und daraus resultierenden, durchschnittlichen Fahrprofilen erhoben. Außerdem werden alle für das jeweilige Fahrzeug erhältlichen Motor- und Getriebekombinationen berücksichtigt sowie jegliche erhältliche Zusatzausstattungen des Modells, die mitunter starken Einfluss auf Aerodynamik, Gewicht und Verbrauch haben können. Zusätzlich sind äußere Umstände wie Temperatur und Dauer der Prüfung anders als beim bisherigen. NEFZ-Test. Die folgende Tabelle schlüsselt die wesentlichen Unterschiede des alten und neuen Prüfverfahrens auf:

WLTP NEFZ
Starttemperatur 23 und 14 °C, Kaltstart 20 bis 30 °C, Kaltstart
Zykluszeit 1800 s 1180 s
Zykluslänge 23,25 km 11,01 km
Geschwindigkeit mittel: 46,5 km/h,
maximal: 131 km/h
mittel: 33,6 km/h,
maximal: 120 km/h
Schaltung fahrzeugspezifisch fixe Schaltpunkte
Sonderausstattung berücksichtigt nicht berücksichtigt

WLTP-Werte werden durch RDE-Messung präzisiert

Die Messwerte beim WLTP werden gestützt durch sogenannte Real Drive Emissions. Eine solche RDE-Messung muss zwischen 90 und 120 Minuten andauern. Außerdem hat jeder Streckenanteil (innerorts maximal 60 km/h, außerorts maximal 90 km/h und Autobahn mindestens 90 km/h) mindestens 16 Kilometer zu betragen. In diesen Abschnitten sind zusätzlich bestimmte Beschleunigungsanteile eingeplant, in denen das Fahrzeug in der Regel mehr verbraucht als auf kontinuierlicher Fahrt.

Einfluss von WLTP auf die Kfz-Steuer

Seit September 2018 wird die Besteuerung eines Fahrzeugmodells anhand des WLTP-Wertes und nicht mehr nach den NEFZ-Angaben berechnet. Die Verbrauchsangaben des WLTP sind realistischer und fallen höher aus als die bisherigen Messergebnisse beim NEFZ. Folglich steigt dadurch auch die Kfz-Steuer für neu zugelassene und von WLTP erprobte Fahrzeuge. Alle ab 1. September 2018 zugelassen Fahrzeuge werden dadurch mitunter deutlich mehr besteuert. Eine Ausnahme bilden sogenannte Lagerfahrzeuge, die bis einschließlich 31. August 2019 zugelassen wurden und noch anhand von den niedrigeren NEFZ-Werten besteuert wurden.

CO2-Labels weiterhin mit NEFZ versehen

Die von der EU vorgeschriebenen CO2-Labels für Neufahrzeuge werden sowohl in Showrooms von Autohäusern als auch auf den Konfigurator-Seiten der Hersteller weitestgehend noch mit NEFZ-Werten bestückt, da es hier noch keiner vorschriftlichen Änderung seitens des Gesetzgebers bedarf. Bis auf Bundes- oder EU-Ebene keine CO2-Labels auf Basis von WLTP-Werten verpflichtend sind, werden wohl weiterhin die Labels mit niedrigeren und unrealistischeren Verbrauchswerten des NEFZ bestehen bleiben. In Kombination mit der Besteuerung auf Basis des WLTP kann das schon mal zu Verwirrungen beim Endverbraucher führen.

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