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Arbeitsministerin macht Front gegen Uber

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Konkurrenz belebt das Geschäft, aber nur unter gleichen und fairen Bedingungen. Und dies ist bei dem Fahrdienst Uber nach Ansicht von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nicht der Fall. Das Unternehmen zahle europaweit so wenig Steuern wie möglich und kümmere sich nicht darum, ob und wie ihre Arbeitnehmer sich sozial absichern. Daher schade Uber der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland, sagte die Ministerin jetzt der WirtschaftsWoche: Uber „verzerrt den Wettbewerb und bürdet die Lasten der sozialen Sicherung der Allgemeinheit auf. Das können wir nicht dauerhaft akzeptieren.“ Die Verbraucher ruft Nahles auf, Alternativen nutzen.

Problematische Dienstleistung

Uber ist nach europaweiten Protesten von Taxifahrern in die Kritik geraten. Die Online-Plattform setzt zum großen Teil auf Fahrer, die Personen in ihren eigenen Wagen mitnehmen. Die Fahrten sind deutlich günstiger als mit regulären Taxis. Sie kosten ab einem Euro „Startgebühr“ plus 35 Cent je Minute und einem Euro je Kilometer. Uber wickelt nicht nur die Fahrten-Vermittlung über das Internet ab, sondern auch die Bezahlung zwischen Fahrgast und Fahrer, was sie „Trinkgeld“ nennt. Das Unternehmen sorgt laut Branchenvertretern damit für Dumpingpreise. Doch es geht mehr als „nur“ wirtschaftliche und sozialpolitische Aspekte. Die Vorwürfe fasst Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands BZP, zusammen: „Die „Hobby“-Taxifahrer zahlen in der Regel keine Steuern auf diese Fahrten, sind oft nicht für die Beförderung versichert, unterziehen sich keinen regelmäßigen Gesundheitschecks und legen oftmals keine Prüfungen über ihre Ausbildung und den technischen Zustand des Autos ab.“ Diese Bedenken teilen auch die deutschen Behörden und Gerichte. Zunächst wurde der Fahrdienst in Berlin und Hamburg verboten. Der Grund: Meist haben die Uber-Fahrer keinen Personenbeförderungs-Schein. Die Behörden hatten außerdem darauf hingewiesen, dass bei möglichen Unfällen während einer Fahrt Versicherungen nicht zahlen müssten, weil der Wagen unzulässig genutzt worden sei. Im September 2014 verhängte dann das Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen Uber, wonach der Fahrdienst seine Leistungen deutschlandweit nicht mehr anbieten darf. Kurz darauf hob das Gericht die Verfügung jedoch wieder auf. Eine endgültige Lösung ist bislang nicht in Sicht.

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