Arbeitsrecht: Kündigung wegen drei Schrauben ungültig

Von Victoria Lewandowski Die fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden endete vorm Bonner Arbeitsgericht. Der Arbeitgeber suchte Unterstützung beim Arbeitsgericht, da dem Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitnehmers die Zustimmung des Betriebsrates fehlte. Das Arbeitsgericht Bonn urteilte jedoch, Az. 1 BV 47/10, dass der Antrag des Arbeitgebers abgelehnt wird.

Der Fall schilderte sich wie folgt. Einem 50-jährigen Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat zugehörte, wurde fristlos gekündigt, da er drei Schrauben im Wert von 0,28 Euro an einen ehemaligen Kollegen verschenkte. Der Angestellte ging zur Materialausgabe und gab dort an, die drei Schrauben für eine bestimmte Maschine zu brauchen. Nach Aushändigung des Materials übergab er die Schrauben an seinen ehemaligen Kollegen.

Durch einen anonymen Hinweis über den Fall reagierte der Arbeitgeber sofort und forderte den bestehenden Betriebsrat auf, der fristlosen Kündigung zuzustimmen. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung. Sodann wählte der Arbeitgeber den Weg über das Arbeitsgericht und beantragte hier die Zustimmung zur fristlosen Kündigung durch Gerichtsentscheidung. Der Antrag war jedoch erfolglos.

In ihrer Begründung betonten die Richter zwar ausdrücklich, dass auch ein Betrug über 0,28 Euro zulasten des Arbeitgebers einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen kann. Es kommt jedoch immer auf den konkreten Fall an. In diesem Fall wirkten sich die 30-jährige Betriebszugehörigkeit des Betriebsratsmitgliedes und die sofort gezeigte Reue seinerseits, positiv auf das Urteil des Arbeitsgerichtes aus.

Das Bonner Arbeitsgericht lehnte seine Entscheidung im Übrigen an den bekannten Fall „Emmely“ vom letzten Jahr an. In diesem Fall hatte eine Kassiererin zwei Pfandbons, die ihr nicht gehörten, unter Missachtung der betrieblichen Bestimmungen für Pfandbons an einer Kasse gegen 1,30 EUR eingelöst. Nachdem die beiden Vorinstanzen auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung die Klage der Kassiererin abgewiesen hatten, hob das Bundesarbeitsgericht diese Kündigung völlig überraschend auf.

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Michael Senger

August 4, 2011 um 7:50 pm Uhr

Absolut korrekt – sowas geht echt nicht!

Gast auto.de

August 2, 2011 um 12:27 pm Uhr

…oder von der besten Versicherung der Welt! (ERGO)

Gast auto.de

August 2, 2011 um 12:22 pm Uhr

Wenn ich geblitzt werde und der Polizei danach meinen Fehler eingestehe, bekomme ich doch trotzdem die Punkte, oder?

Gast auto.de

August 2, 2011 um 12:21 pm Uhr

Korrekt! Gerade ein Betriebsratsvorsitzender muss sich den Folgen bewusst sein. Aber er hat trotzalledem seinen Fehler eingestanden und das ist ihm zu Gute gekommen, macht auch nicht jeder.

Gast auto.de

August 2, 2011 um 12:15 pm Uhr

Ich finde man sollte diesen speziellen Fall anderes bewerten als "Emmely". Gerade als Betriebsratsvorsitzender sollte man sich an die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers halten, wie sieht denn sonst die Verhandlungsposition aus, wenn er für die Rechte der Arbeitnehmer eintreten will? Außerdem war es ja nicht so, dass er die Schrauben einfach genommen hat, sondern bewußt gelogen hat um an das Material zu kommen. Traurig, traurig…
Aber was für ein sorgloses Leben man als Betriebsrat hat, kennen wir ja schon aus Wolfsburg…

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