Auch Anhänger müssen zur Hauptuntersuchung

Anhänger werden nur bei Bedarf von Autos durch die Lande gezogen. Die meiste Zeit stehen die Lastenträger auf Hinterhöfen oder in Garagen. Dadurch vergessen viele Halter, dass auch Anhänger regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU) müssen.

Alle zwei Jahre, so verlangt es die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Wer bis zu zwei Monate den erforderlichen Prüftermin überzieht, muss mit einer nicht kostenpflichtigen Verwarnung rechnen. Im dritten und vierten Monat wird allerdings laut Dekra ein Bußgeld von 15 Euro fällig und ab dem fünften bis achten Monat sind es 25 Euro.

Alles über acht Monate kostet 40 Euro Bußgeld und zudem zwei Punkte in Flensburg. Außerdem wird die überzogene Laufzeit auf die neue Plakette angerechnet, so dass beispielsweise nach vier Monaten Fristüberziehung nur noch 20 Monate bis zu nächsten HU verbleiben.

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