Auslandsnettogeschäft: Komplett ohne Risiko

Von Holger Zehden — Der deutsche Automobilmarkt ist hart umkämpft. Da klingt es zunächst verlockend, seine Fahrzeuge auch in anderen Ländern Europas anbieten zu können. Entsprechende Gesetze für grenzenlosen Handel hat die Europäische Union bereits verabschiedet. Doch durch gesetzliche Auflagen in Deutschland sowie anderen europäischen Ländern entstehen dem Händler bei Auslandsnettogeschäften teilweise große finanzielle Risiken. Dank der neuen Händler-Kfz-Börse carsb2b gehört dies nun der Vergangenheit an. Verkäufe ins Ausland werden mit dem Service genauso einfach und sicher wie Transaktionen auf dem heimischen Markt.

carsb2b – Die sichere Alternative

Die neue,  Händler- KFZ- Börse – carsb2b -, bietet die sichere Alternative für den Verkauf von Fahrzeugen an Auslandskunden innerhalb – und außerhalb der EU. Bei Kaufabsicht- und Bestätigung aus dem Ausland – kauft carsb2b das Fahrzeug des deutschen Händlers zum Bruttopreis ein.

Für den deutschen Händler entfallen weder zusätzliche Kosten noch weitere Aufwendungen. carsb2b übernimmt  die gesamte Export Abwicklung in eigener Verantwortung. Für die Auslandskunden wird carsb2b so zum „Netto Verkäufer“.

Mögliche Probleme bei Auslandsgeschäften

Bei Auslandsnettogeschäften im Automobilhandel, wenn also ein deutscher Fahrzeughändler seine Fahrzeuge ohne deutsche Mehrwertsteuer an Händler oder Gewerbetreibenden aus dem europäischen Ausland verkauft, muss der Käufer das Fahrzeug in seinem Land vollständig versteuern. Die Verantwortung, dass dies auch tatsächlich geschieht, trägt jedoch der Verkäufer. Kann dieser bei einer Prüfung durch das Finanzamt nicht alle nötigen Papiere vorlegen, wird die Behörde die Nachzahlung der 19 Prozent Mehrwertsteuer vom Verkäufer verlangen.

Wollte ein Händler dieses Risiko nicht eingehen, war bislang die einzige Alternative, dem Käufer sämtliche Verantwortung zu übertragen. Hierfür musste er zunächst den Kaufpreis für das Fahrzeug inklusive deutscher Mehrwertsteuer entrichten. Diese konnte der Käufer vom deutschen Fiskus wieder ausgezahlt bekommen, sobald er den Wagen ordnungsgemäß im eigenen Land versteuert hatte. Diese ‚Alternative‘ war jedoch für die meisten interessierten Händler aus dem Ausland keine praktikable Lösung, da hier Verwaltungs- und Geldaufwand unverhältnismäßig hoch war.

Die häufigsten Fehler

Übernahm der deutsche Händler beim Auslandsnettogeschäft die Verantwortung zur Versteuerung, blieb er im schlimmsten Fall auf den 19 Prozent Mehrwertsteuer sitzen. Häufige Fehler, die Händlern bei der Abwicklung solcher Geschäfte unterlaufen, sind unter anderem der Verzicht auf eine original Unterschrift des Käufers im Kaufvertrag sowie allen weiteren Dokumenten. In Kopie besitzen diese nämlich keine Gültigkeit. Dies betrifft auch Abholvollmachten. Hierbei ist zusätzlich darauf zu achten, dass die Unterschrift des Firmeninhabers auf der Abholvollmacht identisch mit der auf dem Kaufvertrag und Ausweis des Käufers ist.

Die Auslieferung des Fahrzeugs darf grundsätzlich nur an die Firmenadresse erfolgen, die auf der Gewerbeanmeldung, dem Kaufvertrag und den Firmenpapieren des Händlers vermerkt sein muss. Auch der Zahlungseingang des Käufers muss – außer bei Bargeschäften – von einem offiziellen Firmenkonto getätigt werden. Zusätzlich sollte stets die internationale Steuer ID Nummer des ausländischen Käufers beim Zentralfinanzamt in Saarlouis abgefragt werden, denn die hinter dieser Steuer ID hinterlegten Daten müssen absolut identisch sein mit denen der Gewerbeanmeldung des ausländischen Käufers, den Daten im Kaufvertrag und der Auslieferungsadresse.

Bei einer Abwicklung über carsb2b bietet die Plattform als Servicedienstleister den komplette Service, wodurch ein Auslandsnettogeschäft für den deutschen Händler genauso einfach wird wie ein Verkauf auf dem heimischen Markt.

+++++Hier geht es zur carsb2b Händler-Plattform.+++++

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