Tempolimit

Autobahn: Kein Tempolimit und trotzdem zu schnell?

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Tempolimits haben sich mittlerweile in Europa durchgesetzt. In ganz Europa? Nein. Das „kleine gallische Dorf“ – in Analogie zu den Comics Asterix und Obelix – ist Deutschland. Und dessen Autofahrer und auch Automobilclubs wehren sich seit Jahren beharrlich gegen eine Aufweichung des Mottos „freie Fahrt für freie Bürger“. Und dennoch: In der Bundesrepublik gilt Tempo 130 als „Richtgeschwindigkeit“, und die hat durchaus Relevanz. Auch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung können Autofahrer zu schnell unterwegs sind. Wie das?

Erhöhte Betriebsgefahr bedeutet Mitschuld

Generell begeht man zwar auch bei 200 und mehr km/h weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Bei einem Unfall aber muss der Fahrer laut der HUK-Coburg meist mit einer Mitschuld von etwa 30 Prozent rechnen. Der Grund: Wegen der hohen Geschwindigkeit erhöhe sich die vom Auto ausgehende „Betriebsgefahr“.

Beweislast beim Schnellfahrer

Im Falle eines Crashs liegt die Beweislast dann beim Schnellfahrer: „Er muss beweisen, dass die Karambolage auch passiert wäre, wenn er sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten hätte“, so der Versicherungsverein. Kann er das nicht, treffe ihn nach gängiger Rechtsauffassung automatisch ein Teil der Schuld. Und das unabhängig von den Umständen des Unfalls. Besonders häufig sei die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit bei Autobahn-Unfällen ein Thema, wenn es beim Wechseln von der rechten auf die linke Fahrspur zum Zusammenstoß kommt.

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