Autodiebstahl: Für Firmen reicht versichern nicht

Autoklau – kein Thema, denken viele Unternehmen, wir sind doch versichert. Richtig, und doch ist hier ein entspanntes Zurücklehnen gefährlich. Ein Autodiebstahl kann nämlich Firmen – trotz Versicherungsschutzes – richtig teuer zu stehen kommen. Und: Autodiebstahl hat wieder Konjunktur.

Das beweist die Statistik des Bundeskriminalamts (BKA). Lag die Zahl der Gesamtdiebstähle von Kraftwagen 2008 noch bei 37 184 Kfz-Diebstählen, ist sie in den vergangenen beiden Jahren um knapp 13 Prozent auf 42 002 Fahrzeuge pro Jahr gestiegen. Den Zahlen der jährlichen Untersuchung zum Autodiebstahl der Deutschen Versicherer (GDV) zur Folge schlagen die Autodiebe in Berlin am schlimmsten zu: In der Hauptstadt wurden 2010 pro 1 000 zugelassenen Fahrzeugen 3,7 Fahrzeuge gestohlen. Insgesamt wurden in Berlin 3 290 Pkw geklaut – 8,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Besonders stark betroffen sind auch Großstädte in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt stiegen hier die Diebstahlzahlen um 14,7 Prozen. Nach Erkenntnissen des GDV handelt es sich meist um organisierte Kriminalität. Es wird regelrecht „auf Bestellung“ gestohlen: In der Regel Fahrzeuge der Oberklasse, „wobei Modell und sogar Farbe des Autos festgelegt sind“, sagt Christian Lübke vom GDV.

Für Firmen sollen daher jetzt die Alarmglocken klingeln.

Firmenfahrzeuge wirken auf Autoknacker wie ein Supermarkt. Kleintransporter, Kombi, SUV der Firmenflotte sind vollgepackt mit Ware und die Fahrzeuge der Geschäftsleitung mit wichtigen Geschäftsunterlagen und oft auch dem Fahrzeugschein. Wer zudem noch die Schlüssel zum Geschäft, Tresor oder der privaten Wohnung im Wagen liegen lässt, muss sich über einen weiteren Besuch der Profis nicht wundern. „Dabei kann das kurzzeitige Verlassen des Fahrzeuges zum Tanken oder Einkaufen durch blockieren der elektronischen Türverriegelung mittels Störsendern schon zum Problemfall werden“, warnt Kriminalexperte Detlev Burgartz von der Initiative Pro Versicherer. „Es empfiehlt sich unbedingt, noch mal per Hand am Griff die Tür zu überprüfen, ob der Wagen wirklich verschlossen ist.“ Grund: Störsender können heutzutage selbst das Blinkerzeichen oder Hupsignal zum Abschließen vortäuschen. Ganz große Probleme bekommen Fahrzeugbesitzer mit schlüssellosen, sogenannten „Keyless-GO-Systemen“.

Da sie die Sicherheitskarte am Körper tragen, ist ein Grifftest nicht möglich. „Hier hilft nur der Einbau einer Diebstahlwarnanlage, die Störsender erkennt“, empfiehlt Berater Burgartz. Problematisch wird es andernfalls bei der Versicherung. Können keine Einbruchsspuren nachgewiesen werden, zahlt die Versicherung nicht. Hier steht nämlich schnell der Vorwurf im Raum, dass der Wagen „grob fahrlässig“ nicht verschlossen wurde.

Möglicherweise lässt sich aber mit Versicherern – im Rahmen von Sonderkonditionen – auch die „grob fahrlässige Herbeiführung des Diebstahls“ absichern – für Privatfahrzeuge ist das längst üblich. „Theoretisch ist das in einem Rahmenvertrag möglich“, sagt Daniela Groll, Flottenexpertin beim Versicherungsmakler Marscheider aus Bammersdorf bei Erlangen. Auch für andere Kosten – rund um den Autodiebstahl – sollten Firmen ihre Verträge überprüfen. Ist der Wagen geleast, kann die Leasingfirma oft mehr verlangen, als der Versicherer zahlt. Es gibt eine „Lücke“ zwischen Leasingvertragswert und Wiederbeschaffungswert, den die Kaskoversicherung ersetzt. Diese Lücke ist nur abgesichert, wenn die Bedingungen einen speziellen Lücken-Schutz, auch Gap-Deckung genannt, vorsehen. Zudem gibt es weitere Kosten, die vom Versicherer auf keinen Fall übernommen werden. „In aller Regel wird kein Mietwagen nach einem Diebstahl bezahlt“, sagt Fachmann Burgartz. Zudem dauert es oft einige Wochen, bis eine spezielle Freisprecheinrichtung, ein elektronisches Fahrtenbuch, zusätzliche Sicherheitstechnik oder sonstige Sonderausstattungen im neuen Wagen nachgerüstet ist. In dieser Zeit besteht die Gefahr, dass weniger produktiv gearbeitet werden kann.

Für Firmen ist daher Schutz vor Diebstahl und Unterschlagung sowie die Einsatzüberwachung und die Kontrolle über die Nutzung von zentraler Bedeutung. “In unserem Diebstahlradar sind alle Fahrzeuge der teilnehmenden Unternehmen mit genauer Beschreibung eingetragen“, erläutert Burgartz. Wird dann ein Fahrzeug entwendet, gibt es sozusagen neben der polizeilichen, eine zweite, private internationale Fahndung. „Über das Internet wird der Wagen, teilweise mit erheblichen Belohnungssummen bei uns ausgeschrieben“, so der Kriminalexperte. Das System wirkt scheinbar gegenüber Profis vorbeugend. Ohne Zeitverlust kann der Benutzer in Sekundenbruchteilen die Fahndung aktiv schalten, die Polizei und den Versicherer mit einem aussagekräftigen Steckbrief umfassend informieren und einen konkreten Ortungsauftrag erteilen.

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