Autofahrer-Furcht in Polen und Italien am größten

Urlaubsreisen mit dem Auto erfreuen sich hierzulande großer Beliebtheit, und dies schon seit vielen Jahren. Geht es dabei jedoch über die Landesgrenze hinaus, kommt bei vielen Reisenden ein mulmiges Gefühl auf. Eine Fahrt nach Polen wird dabei als besonders risikoreich eingeschätzt.

Rund 79,3 Prozent der deutschen Autofahrer haben hier große Befürchtungen. Immerhin mehr als die Hälfte der deutschen Urlauber stuft Italien als unsicher ein. Zu diesem Ergebnis kam eine Umfrage der GfK-Gruppe im Auftrag der Kfz-Versicherung DA Direkt. Geht’s in die Alpenregion, nimmt das Sicherheitsgefühl wieder deutlich zu. In Österreich fühlen sich nur 5,9 Prozent der Autofahrer unsicher, in der Schweiz sind es sogar nur 4,1 Prozent.

Fast die Hälfte der deutschen Autofahrer hat bei einer Auslandsreise Angst vor Diebstahl. 42,3 Prozent der Befragten stellen daher ihr Auto aus Sicherheitsgründen nur auf bewachten Parkplätzen ab. Immerhin fast jeder Dritte hingegen befolgt überhaupt keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen. Während sich immerhin 43,5 Prozent vor einer Panne im Urlaubsland fürchten, wird die Gefahr eines Überfalls deutlich geringer eingeschätzt.

Vor einem Unfall im Ausland fürchten sich mehr als die Hälfte der befragten Autofahrer. Für diesen Fall ist es wichtig, vor Reiseantritt an die internationale Versicherungskarte zu denken. Diese bescheinigt den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz nach den Bestimmungen des Urlaubslandes. Tipp: Da diese oft jahrelang in den Unterlagen schlummert, unbedingt darauf achten, dass der Gültigkeitszeitraum nicht abgelaufen ist. Ist dies der Fall, einfach beim Versicherer eine neue Karte anfordern. Die Mitnahme eines Europäischen Unfallberichts, der in den meisten europäischen Urlaubsländern zur Schadenaufnahme verwendet wird, ist ebenso empfehlenswert.

Besitzer eines Neuwagens haben die Möglichkeit, eine erweiterte Neuwertentschädigung abzuschließen. Tritt durch Unfall ein Totalschaden ein, wird dem Versicherungsnehmer der Neupreis innerhalb von 18 Monaten, bei Entwendung innerhalb von zwölf Monaten nach Erstzulassung erstattet.

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