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Autoinsassen müssen sich laut der Straßenverkehrsordnung vergewissern, dass sie durch das Öffnen der Seitentüre niemanden gefährden. Zur geforderten Sorgfalt gehört laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch die Benutzung der Rückspiegel.
Ein Autofahrer kann sich daher nicht damit verteidigen, dass der linke Außenspiegel seiner Limousine nach dem Ausschalten der Zündung automatisch in Park-Stellung klappe und somit nicht für den Blick nach hinten zur Verfügung stehe. So geschehen in Dachau; dort war eine 83 Jahre alte Radfahrerin durch eine unvorsichtig geöffnete Autotür zu Fall gebracht worden und an ihren schweren Verletzungen verstorben.
Den Appell, vor dem Türöffnen genau nachzuschauen, ob die Bahn frei ist, verbindet der ADFC mit Kritik an den Fahrzeugherstellern: „Eine Technik, die Autofahrern in einer gefährlichen Situation den Blick in den Rückspiegel nimmt, ist fehlerhaft“, meint Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC. Die Spiegel dürften sich erst beim Verschließen der Tür und nicht schon beim Motorabstellen in Parkposition bewegen; betroffene Autofahrer sollten vom Autohändler das Umprogrammieren des Einklapp-Signals verlangen.
geschrieben von auto.de/(gfm/mid) veröffentlicht am 18.03.2013 aktualisiert am 18.03.2013
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