Automatischer Kennzeichenabgleich: Bayern vor Gericht

Bayern steht vor Gericht. Am kommenden Montag wird der Verwaltungsgerichtshof München öffentlich über die Berufungsklage eines Autofahrers gegen den verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen im Freistaat verhandeln, die der Fahndung nach gestohlenen Fahrzeugen dienen soll.

Der Kläger Benjamin Erhart will – mit finanzieller Unterstützung des ADAC – verhindern, dass Autofahrer auf bayerischen Straßen massenhaft und ohne jeden Anlass von automatischen Kfz-Kennzeichenlesegeräten überwacht werden. Durch den Massenabgleich könne er jederzeit irrtümlich angehalten und kontrolliert werden, so Erhart, der Informatiker ist. Je nach Lichtverhältnissen würden nach seiner Ansicht bis zu 40 Prozent der gemeldeten Autofahrer Einlesefehlern zum Opfer fallen.

Der Kläger befürchtet, dass Polizei und Geheimdienste mit Hilfe des Kennzeichenabgleichs verdeckte Bewegungsprofile erstellen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die Trefferquote seiner Erkenntnis nach bei 0,03 Prozent liege. Zudem sei die Zahl der gestohlenen Fahrzeuge stark rückläufig: Während 1993 noch etwa 230 000 Diebstähle von Kraftfahrzeugen polizeilich registriert wurden, waren es 2010 nur noch rund 42 000 Kfz- Diebstähle, was einem Rückgang um 82 Prozent entspreche.

2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das hessische und ein schleswig-holsteinisches Gesetz zum Kfz-Massenabgleich für verfassungswidrig. Der schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay gab daraufhin bekannt, er verzichte auf eine Neuregelung, denn das Kfz-Scanning binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden könne. „Das Kfz-Scanning hat sich als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erwiesen“, sagte Hay damals. Bremen, Saarland und Rheinland-Pfalz haben entsprechende Regelungen seither ersatzlos gestrichen. Gegen verbleibende Gesetze in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Hessen sind Verfassungsbeschwerden oder Klagen anhängig.

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