Autonews vom 20. September 2013

{PODCAST}

Themen heute:   

Chevrolet auf der IAA:  Für Autofans ein Muss!   ///   Haftung bei Verkehrsunfällen eines Fahrschülers

1.

Für IAA-Besucher ist die Halle 9 ein absolutes Muss, denn dort zeigt Chevrolet neben seiner Modellpalette auch zwei absolute Eyecatcher, darunter das nagelneue Camaro Cabriolet. Steffen Raschig, Geschäftsführer von Chevrolet Deutschland. 

Steffen Raschig: 

Camaro ist sicherlich eine der Ikonen, die wir bei uns im GM-Konzern haben bzw. bei Chevrolet haben, die neue, die Verfeinerung des Fahrzeugs mit dem Modelljahr 14, glaube ich, spricht für sich. Auch die Corvette, die Corvette Stingray, stellen wir auf der Messe natürlich vor. Wir sind bollestolz, kann ich mal so sagen, ich glaube, es ist wieder gelungen, auch mit der neuen, der 7. Generation der Corvette, ein Auto auf die Straße zu stellen, was  seinesgleichen definitiv suchen wird,  einzigartig ist und wir freuen uns, dass wir hier auch die beiden Varianten dahaben. Das Coupé und auch das Cabrio!

Daneben zeigt Chevrolet auch die neueste Generation der Konnektivitätstechnologie „MyLink“ und neue Komfort- und Sicherheitsfeatures für die gesamte aktuelle Chevrolet – Modellpalette.

Steffen Raschig:

Es geht aber auch weiter, dass wir das Navigationssystem  zum Beispiel sehr kostengünstig gestalten können, nämlich als eine APP auf dem Handy und das direkt mit dem Auto verbinden, um nur mal zwei Anwendungen zu nennen. Besonders schön ist, dass die weiterentwickelte Version unseres MyLink-Systems dem Nutzer auch erlaubt, dass er sich SMS vorlesen lässt. Und das ist definitiv für die Sicherheit sehr zuträglich.

Was sich sehr angenehm zeigt ist die Rückfahrkamera. Man kann auf dem Armaturenbrett  in einem Bildschirm erkennen: Was passiert grade hinter dem Auto? Aber auch Wirtschaftlichkeit spielt eine große Rolle. Also das Auto sagt: „Jetzt wäre es Zeit, den nächsten Gang zu benutzen!“.

Dies und noch weit mehr gibt es auf der IAA in Halle 9  zu sehen!

2.

Wer das Autofahren lernt, muss auf vieles gleichzeitig achten: das Fahrzeug lenken, die Straße im Blick behalten, Verkehrsregeln beachten und die Anweisungen des Fahrlehrers umsetzen. Fehler lassen sich dabei nicht immer vermeiden. Doch wer haftet, wenn durch einen Fahrfehler ein Unfall entsteht?  Das Straßenverkehrsgesetz regelt (§ 2 Absatz 15 Satz 2 StVG), wer für das Fahrzeug verantwortlich ist. „Danach gilt der Fahrlehrer als Führer des Fahrzeugs und nicht etwa der fahrende Schüler“, erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Denn: Durch die Pedale auf der Beifahrerseite kann der Fahrlehrer direkt auf das Fahrverhalten seines Schülers einwirken. Er ist somit auch verantwortlich dafür, dass dem Führerscheinanwärter keine Fehler passieren, die den Straßenverkehr gefährden könnten. Daher muss sich ein Fahrlehrer die Fehler seiner Schüler unter Umständen zurechnen lassen.

Verursacht der Fahrschüler aber fahrlässig einen Unfall, den er mit seinen Fahrkenntnissen leicht hätte vermeiden können, trägt er womöglich einen Teil der Verantwortung.

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