AvD begrüßt hessisches Vorgehen bei Tempolimits

Das hessische Verkehrsministerium hat heute angekündigt, auf bestimmten Autobahnabschnitten im Bundesland Tempobegrenzungen anzuheben bzw. ganz aufzuheben. Diese Maßnahme erfolgt aufgrund der Ergebnisse einer turnusmäßigen Analyse bestehender Beschränkungen. Entscheidendes Kriterium sei dabei „die Entwicklung des Unfallgeschehens und der Straßenzustand“, so das Ministerium.

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßt diesen konsequenten Umgang mit den Bestimmungen aus dem Paragraphen 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung, der besagt, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Der Paragraph regelt allerdings nicht, wann und in welchem Umfang bestehende Beschränkungen einer Überprüfung unterzogen werden müssen.

Die hessische Vorgehensweise, die Beschränkungen alle fünf Jahre zu überprüfen, bezeichnet der AvD als beispielhaft. Die bundesdeutschen Autobahnen seien in der Regel für den schnellen, weiträumigen Verkehr ausgebaut und gehörten zu den sichersten Straßen Europas. Auf rund 40 Prozent der deutschen Autobahnen sei die Geschwindigkeit temporär oder dauerhaft limitiert. Der AvD appelliert, mehr Streckenabschnitte technisch aufzurüsten, um über Verkehrsbeeinflussungsanlagen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit variieren zu können – je nach Verkehrsaufkommen, Witterung oder Unfallsituation. Dies würde die Akzeptanz von Tempolimits erhöhen, meint der Automobilclub.

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