Baustelle: Rechte und Pflichten – Anwohner müssen nicht alles ertragen

Baustellen nerven nicht nur durch Lärm und Staubentwicklung. Oft versperren sie auch Straßen und blockieren Parkplätze.

Zwar sind die Reparaturarbeiten meist unvermeidbar, Anwohner müssen sich aber nicht alles gefallen lassen, wie der TÜV Rheinland jetzt mitteilt.  

So ist zwar das Arbeiten wochentags und samstags auf Baustellen bis 22 Uhr erlaubt, der Sonntag ist aber Ruhetag. Wer dann von lauten Bohr- und Stemmgeräuschen beschallt wird, kann das Ordnungsamt um Abhilfe bitten. Auch die Zufahrt zum eigenen Haus muss frei bleiben. Doch bevor man das Ordnungsamt oder gleich die Polizei ruft, sollte man mit dem Bauherren sprechen. Denn viele kennen die Gesetzeslage nicht, rät der TÜV.

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