Begleitetes Fahren – Mit 17 nur in Österreich

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Copyright: TÜV Rheinland

In Deutschland dürften Jugendliche bereits mit 17 ans Steuer, wenn sie die Fahrerlaubnis schon besitzen und ein erwachsener Führerscheininhaber dabei ist. Vor der Landesgrenze müssen aber in der Regel die Plätze wieder getauscht werden, denn der Führerschein der Klasse BF17 wird im Ausland laut TÜV Nord meist nicht als gültige Fahrerlaubnis anerkannt.

Die einzige Ausnahme bildet Österreich. Da es dort einen ähnliche Regelung – die „vorgezogene Lenkberechtigung L17“ – gibt, akzeptieren die Behörden auch die deutschen Dokumente.

Das sogenannte „Begleitete Fahren“ mit 17 ist seit 2011 bundesweit möglich. Jugendliche erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung eine Prüfungsbescheinigung, die als Fahrerlaubnis dient. Fahren dürfen sie aber nur in Begleitung einer Person, die mindestens 30 Jahre alt ist und seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzt.

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