Bei Gas-Nachrüstung auf Abgasgutachten achten

Bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Gasanlagen ist ein Abgasgutachten zwingend erforderlich.

Ohne dieses gibt es später keine Kfz-Zulassung für den bivalenten Betrieb mit Gas und Benzin. Laut dem TÜV Rheinland können dadurch vermeintliche Umrüstschnäppchen schnell zur Kostenfalle werden. Für ein dann notwendiges Einzelgutachten fallen Zusatzkosten in Höhe von bis zu 1 500 Euro an. Beim Umbau ist daher auf den Fachmann zu setzen.

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