Beschädigte Reifen sind reparabel

Nicht jeder Reifen, der Luft verliert, muss aus dem Verkehr gezogen werden. Darauf weist die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) hin.

Fachbetriebe seien unter bestimmten Voraussetzungen in der Lage, die Weiterverwendung zu gewährleisten, indem sie den Einstichkanal durch ein selbstvulkanisierendes, faserbasiertes Füllband verschließen und die Schadstelle gemäß Reifen-Reparatur-Richtlinie anschließend von innen versiegeln. Das Rad muss dazu demontiert und hinterher möglicherweise neu ausgewuchtet werden.

Korrekt ausgeführt, versichern die GTÜ-Experten, werde die in einer Werkstatt vorgenommene Reparatur „für eine zuverlässige Abdichtung des Reifens bis zum Ende seiner Lebensdauer“ sorgen.

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