Bund haftet für Steinschlagschäden durch Mäharbeiten

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Verursachen Mitarbeiter einer Straßenmeisterei bei Mäharbeiten an Bundesstraßen Schäden durch hochgeschleuderte Steine an vorbeifahrenden Fahrzeugen, ist bei unzureichender Sicherung der Bund haftbar.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor (Az: 2 U 56/11). Eine Pflichtverletzung liegt laut der Zeitschrift „Taxi“ dann vor, wenn zum Schutz der vorbeifahrenden Fahrzeuge weder Schutzplanken noch –planen zum Einsatz kommen und die Arbeiten nicht in einer verkehrsarmen Zeit stattfinden.

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