Bundesgerichtshof stärkt Gebrauchtwagenkäufer

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern gestärkt. Die Richter stellten fest, dass Garantieklauseln, die eine Reparaturkostenübernahme an die strenge Einhaltung von Inspektionsintervallen knüpfen, eine unangemessene Benachteiligung darstelle.

Vor allem dann, wenn der Schaden nicht auf mangelnde Wartung zurückzuführen ist.

Der konkrete Fall…

Im konkreten Fall hatte ein Käufer den vorgesehenen Inspektionstermin um 800 Kilometer überzogen, als der Austausch einer defekten Antriebswelle fällig wurde. Der Händler hatte den Garantieanspruch wegen des überzogenen Wartungsintervalls verneint, obwohl der Schaden damit gar nichts zu tun hatte (Az: VIII ZR 251/06).

(ar/jri)

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

zoom_photo