Bundesregierung stimmt Filter-Förderung zu

Filter-Förderung mit 330 EUR

Die Förderung soll zum 1. April 2007 in Kraft treten und bis Ende 2009 für nachgerüstete Fahrzeuge gelten, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind. Der Förderungsbetrag von 330 Euro entspricht etwa der Hälfte der Nachrüstungskosten. Die Regierung folgt damit einem Vorschlag des Bundesrates. Mitte Februar muss der Gesetzentwurf vom Bundesrat abschließend gebilligt werden.

Nicht nachgerüstete Diesel-Pkw und Neufahrzeuge, die den kommenden Euro-5-Grenzwert für die Partikelmasse im Abgas nicht einhalten, werden mit einem Steuerzuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikmeter belegt. Den Ländern fehlen nach Berechnungen der Bundesregierung durch die neue Förderung etwa fünf Millionen Euro an Steuereinnahmen: Der Filter-Bonus wird mit 120 Millionen Euro veranschlagt, während der Steuerzuschlag für nicht nachgerüstete Fahrzeuge 115 Millionen Euro in die Kassen spülen soll.

mid/mh

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