Risiko Carsharing

Carsharing: Das Risiko fährt mit

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Immer mehr Autofahrer setzen auf Teilen statt Besitzen. Carsharing schont die Umwelt und den Geldbeutel. Doch Vorsicht: Ein Schaden am Fahrzeug kann teuer werden. Daher gilt es, sich umfassend über den Versicherungsschutz zu informieren. „Die Kunden sollten sich in den Verträgen genau anschauen, unter welchem Umständen sie in welchem Umfang haften müssen“, warnt Marc Herzog, Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht aus Rosenheim.

Hohe Selbstbeteiligung kann finaniellen Vorteil zunichte machen

So könnten hohe Selbstbeteiligungen im Schadenfall den eigentlich angestrebten finanziellen Vorteil mit einem Schlag zunichte machen. "Zudem kann es beim Carsharing-Partner durchaus Unterschiede gegenüber dem bisher gewohnten Versicherungsschutz für private Fahrzeuge geben", so der Jurist. Besonders aufpassen müssten Kunden, die private Fahrzeuge über eine Vermittlungsplattform anmieten. "Hier stellt sich ganz schnell die Frage, wer eigentlich haftet, wenn der Kunde aufgrund von Sicherheitsmängeln am Fahrzeug einen Unfall verursacht und dabei sogar selbst verletzt wird", sagt Herzog. Diese Frage beantwortet Sebastian Ballweg, Chef des privaten Carsharing-Vermittlers "Autonetzer": "Die Kunden müssen sich vor Fahrtantritt überzeugen, dass der Wagen sicher ist." So sollen sie auf eine gültige TÜV-Plakette und das Reifenprofil achten. Verdeckte Mängel dürften sie so aber kaum erkennen. Es empfiehlt sich deshalb, vor und nach der Fahrt Fotos vom Fahrzeug zu machen. Warum ist das wichtig? Ganz einfach: Auf diesem Weg kann der Kunde laut CosmosDirekt entstandene Beulen und Kratzer dokumentieren, aber auch seine eigene Schadenfreiheit. Zudem zeigt ein Blick in die Vertragsbedingungen von Carsharing-Unternehmen, dass der Schutz im Vergleich zur typischen Privatabsicherung ein eher geringeres Niveau aufweisen kann. So heißt es beispielsweise im Kundenhandbuch des Cambio Mobilitätsservices aus Bremen: "Der Fahrberechtigte haftet in voller Höhe für Schäden, die sich aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Nichtbeachtung der AGB, der gesetzlichen Vorschriften oder der allgemeinen Versicherungsbedingungen ergeben."In den Bedingungen der DB Rent GmbH, die hinter "Mein Carsharing" und "Flinkster" steht, heißt es lapidar: "Bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung haftet der Kunde in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens." Bei "Autonetzer" kann bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens die Leistung vom Kunden je "nach Schwere des Verschuldens" zurückgefordert werden. Und bei "CiteeCar" lässt sich auf der Homepage nachlesen, dass "kundenseitige grobe Fahrlässigkeit" die zugesicherten Versicherungsleistungen einschließlich Haftungsreduzierung außer Kraft setzt. Im Gegensatz dazu ist es bei von Privatpersonen abgeschlossenen Vollkaskoversicherungen längst üblich, dass der Versicherer bei grob fahrlässigen Fehlern auf eine Kürzung der Ansprüche verzichtet.
Auch Daimler setzt auf Carsharing

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Carsharing-Unternehmen können Schadenskosten in voller Höhe vom Kunden verlangen

In bestimmten Fällen können Carsharing-Unternehmen die Kosten für einen Schaden sogar in voller Höhe vom Kunden verlangen. Das gilt beispielsweise, wenn der Wagen falsch betankt wurde. Auch Wertminderungen, Kosten für Sachverständige, Nutzungsausfall und Mietwagenkosten, die durch einen Unfall entstehen, sind von der Kasko-Versicherung nicht immer gedeckt und können dann auf den Kunden umgelegt werden. Voll auf dem Schaden bleiben etwa Car2Go-Kunden sitzen, wenn sie auch nur zwei Glas Wein oder Bier getrunken haben und einen Unfall verursachen. „Da es bei uns in den Mietbedingungen eine strikte 0-Promille-Regelung gibt, führt Fahren unter Alkoholeinfluss unabhängig vom Versicherungsschutz zu einem Ausschluss“, warnt Andreas Leo, Pressesprecher der Daimler-Tochter Car2Go.

Herkömmliche Autofahrer würden hier besser abschneiden. „Zwar machen alle Versicherer Abzüge, wenn man sich benebelt ans Steuer setzt“, erläutert Jurist Herzog. „Doch grundsätzlich ist dann die Schwere des Verschuldens entscheidend.“ Im erwähnten Fall dürfte nach Einschätzung des Fachanwalts der Abzug für private Autobesitzer nur sehr gering ausfallen. Somit setzen sich Kunden bei der Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen vielfach einem hohen finanziellen Risiko aus.

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