Carsharing: Diskriminierung der Zielgruppe Nummer 1

Carsharing: Diskriminierung der Zielgruppe Nummer 1 Bilder

Copyright: Hersteller

Besonders junge Autofahrer nutzen Carsharing als Alternative zum eigenen Wagen aus Überzeugung zugunsten der Umwelt oder wegen ihres schmalen Budgets. Verwunderlich ist, dass offenbar die meisten Carsharing-Unternehmen dieser Kundengruppe bewusst Steine in den Weg legen. Das zumindest hat die Verbraucherzentrale NRW in einem Test der 14 Anbieter in Nordrhein-Westfalen und vier Online-Plattformen festgestellt.

Grundsätzlich bestehen zwei Spielarten des Autoteilens

Entweder leiht der Nutzer ein Fahrzeug aus der Flotte eines gewerblichen Anbieters oder er nutzt einen Vermittlungsservice im Internet und fährt zeitweise ein Privatfahrzeug, das der Halter vorübergehend nicht benötigt. In beiden Fällen können Fahranfänger die Angebote aber nicht ohne erhebliche Einschränkungen nutzen. Privates Carsharing ist laut der Verbraucherzentrale für Führerscheinneulinge nicht geeignet. Denn die Internet-Plattformen setzen ein Mindestalter von 23 Jahren und eine dreijährige Fahrpraxis voraus. So weit, so verständlich. Denn die privaten Anbieter verlangen eine gewisse Sicherheit.

Aber auch bei den kommerziellen Anbietern sieht es für Autofahrer-Neulinge nicht viel besser aus. Zwei Anbieter schließen Fahranfänger kategorisch aus und bestehen auf ein Mindestalter von 20 Jahren respektive 24 Jahren. Bei allen anderen Anbietern bestehen Einschränkungen. Vielfach ist bei jungen Fahrern eine höhere Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung für den Schadensfall fällig. Andere Carsharing-Unternehmen vergeben für die ersten Fahrversuche ausschließlich Kleinwagen. Der Student, der seinen Umzug plant, wird sich darüber sicher freuen.

Wiederum andere Anbieter verlangen eine hohe Kaution oder bestehen auf eine Zusatzversicherung für junge Fahrer. In jedem Fall empfiehlt es sich, den Vertrag des Anbieters sehr genau zu studieren, denn die Sonderkonditionen können ins Geld gehen – besonders im Schadensfall. In den Internetauftritten sind diese Sonderklauseln oft nicht explizit aufgeführt und teilweise schwer zu finden. Hier ist es sinnvoll, sich über die Verleih-Bedingungen telefonisch zu informieren. All diese Einschränkungen sind in dieser Form mit Blick auf die potenziell sicherlich größte Kundengruppe nicht nachvollziehbar. Nachhaltigkeit geht anders.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

E-Go stellt erneut Insolvenzantrag

E-Go stellt erneut Insolvenzantrag

Rivian R2 und R3: Eine Überraschung in Kalifornien

Rivian R2 und R3: Eine Überraschung in Kalifornien

Stärker war noch kein Serien-Porsche

Stärker war noch kein Serien-Porsche

zoom_photo