Carsharing: Nur günstig, wenn nichts passiert

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Die meisten Carsharing-Kunden nutzen das organisierte Autoteilen, um Geld zu sparen. Der Preisvorteil gegenüber einem eigenen Auto relativiert sich in aber schnell, wenn es zu einem Schaden am Auto kommt. Denn der hohe Selbstbeteiligungs-Anteil bei vielen Anbietern und ein auch ansonsten schlechterer Versicherungsschutz als beim Privatwagen bergen laut dem Auto Club Europa (ACE) durchaus Risiken.

So haften etwa Kunden des Anbieters Cambio in voller Höhe für Schäden, die sich aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Nichtbeachtung der AGB, der gesetzlichen Vorschriften oder der allgemeinen Versicherungsbedingungen ergeben. Demgegenüber ist es bei einem eigenen Auto möglich, „grobe Fahrlässigkeit“ bei der Kfz-Versicherung auszuschließen. Die Kunden sollten sich in den Verträgen genau anschauen, unter welchen Umständen sie in welchem Umfang für Schäden haften müssen“, sagt Marc Herzog, Vertrauensanwalt des ACE. Das gelte besonders für Kunden, die private Fahrzeuge über eine Vermittlungsplattform anmieten.

Bei der Vermittlungsplattform „Autonetzer“ etwa gibt es nur einen Basis-Schutz. Außerdem müssen sich die Mieter vor Fahrtantritt zunächst selbst davon überzeugen, dass das Auto in einem verkehrssicheren Zustand ist. Autonetzer fordert von seinen Kunden, die TÜV-Plakette und das Reifenprofil zu überprüfen. Das ist zwar lästig, aber noch machbar. Technische Mängel können die Kunden allerdings wohl kaum erkennen. Der Deutsche Anwaltvereins rät generell, den Zustand des Autos stets mit Fotos von allen Seiten zu dokumentieren. „Wichtig ist das sowohl vor als auch nach der Fahrt“, so Ulrike Dronkovic von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Dann aber geht der Faktor „Bequemlichkeit“ beim Carsharing vollends verloren.

Und Kunden der Daimler-Tochter Car2Go müssen wegen des strikten Alkohol-Verbots in den Mietbedingungen nicht nur auf das Glas Bier oder Wein zum Essen verzichten. Sicherheitshalber sind sogar die Rotwein-Sauce und flambierte Gerichte tabu. Denn die Mieter müssen selbst bei verschwindend geringen Blutalkoholwerten etwaige Schaden komplett selbst bezahlen. Autofahrer mit eigenem Fahrzeug schneiden hier besser ab. „Zwar machen alle Versicherer Abzüge, wenn man sich benebelt ans Steuer setzt“, erläutert Jurist Herzog. „Doch grundsätzlich ist dann die Schwere des Verschuldens entscheidend“. Außerdem muss die Alkoholisierung für den Fahrfehler mitverantwortlich sein.

Doch selbst wer keine grob fahrlässigen Fahrfehler macht, muss mit hohen Selbstbeteiligungen rechnen. So sind etwa bei Car2Go und Autonetzer bis zu 500 Euro und bei Flinkster – einem Angebot der Deutschen Bahn – sogar bis zu 1 500 Euro fällig. Ein Schlüsselverlust kostet 350 Euro und Cambio bestraft eine nicht durchgeführte Schadenkontrolle bei Fahrbeginn mit 250 Euro. Diese Beispiele zeigen: Carsharing ist nur dann tatsächlich günstig, wenn nichts Unvorhergesehenes passiert.

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