Diät ist für Gehbehinderte besser als ein Elektrofahrrad

Krankenfahrstühle werden unter bestimmten Umständen von Krankenkassen als Hilfsmittel anerkannt und bezuschusst, ein Elektrofahrrad allerdings nicht: denn es ist ein alltäglicher Gebrauchsgegenstand. Mit dieser Begründung lehnte das Sozialgericht Oldenburg die Klage einer gehbehinderten Frau ab, die zur Linderung von Kniebeschwerden 2 000 Euro für die Anschaffung eines Elektrofahrrads erstattet haben wollte. Ein sogenanntes Pedelec soll die Mobilität über weite Strecken erhalten, so die Richter, dies gehöre aber nicht zur Leistungspflicht einer Krankenversicherung. Obwohl die Frau schon eine Knieprothese hat und von ihrem Orthopäden eine Bescheinigung vorlegen konnte, lehnte das Gericht die Kostenübernahme durch eine Krankenkasse ab. Stattdessen legte man der Frau „triviale“ Hilfsmittel nahe: Abspecken, eine Diät, Sport oder einen Rollator. (AZ: S 61 KR 204/11)

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

AUTO-MEDIENPORTAL: Maserati fährt autonomen Geschwindigkeitsrekord

AUTO-MEDIENPORTAL: Maserati fährt autonomen Geschwindigkeitsrekord

AUTO-MEDIENPORTAL: „Wer einmal elektrisch fährt, will nie mehr zurück“

AUTO-MEDIENPORTAL: „Wer einmal elektrisch fährt, will nie mehr zurück“

AUTO-MEDIENPORTAL: Der Wunsch nach dem Führerschein ist ungebrochen

AUTO-MEDIENPORTAL: Der Wunsch nach dem Führerschein ist ungebrochen

zoom_photo