EU-Gerichtshof erschwert Führerscheintourismus

Der Europäische Gerichtshof hat den Führerscheintourismus erschwert. Laut dem Urteil müssen deutsche Behörden eine im EU-Ausland ausgestellte Fahrerlaubnis von deutschen Staatsangehörigen nur anerkennen, wenn diese ihren Hauptwohnsitz im Ausstellerland haben.

In diesem Fall ist der Führerschein jedoch auch ohne eine eventuell in Deutschland vorgeschriebene medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gültig.

Bei der Ermittlung des Wohnsitzes müssen die deutschen Behörden allerdings auf Informationen aus den ausländischen Führerscheinen selbst oder andere Daten des Ausstellerlandes zurückgreifen. Der ADAC fordert daher eine stärkere grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Polizei und Führerscheinbehörden.

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