EU-Recht: Ahnungslosigkeit kann kosten

Wer mit einem geliehenen und außerhalb eines EU-Staates zugelassen Auto auf deutschen Straßen herumfährt, muss tief in die Tasche greifen – wird er vom Zoll dabei erwischt. In Süddeutschland musste nun ein ahnungsloser Autofahrer 5 000 Euro Strafe zahlen.

Passiert ist das einem Autofahrer, der den Wagen seines Schweizer Freundes während dessen Amerika-Urlaub gefahren hatte. Es gilt, dass Fahrzeugbesitzer aus den Beitrittsstaaten Türkei oder Kroatien und aus Nichtmitgliedsstaaten wie der Schweiz sich innerhalb der EU aufhalten müssen, wenn ein anderer mit deren Auto fährt.

Martin Neumann, vom Hauptzollamt in Augsburg, erklärt:

„Damit möchte man den Warenverkehr überwachen, denn sonst ist nicht mehr nachvollziehbar, was im Wirtschaftskreislauf der EU bleibt.“

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