Eurotunnel unter Gläubigerschutz

Der Betreiber des Eurotunnels zwischen Frankreich und England steht unter Gläubigerschutz. Bis Anfang 2007 soll eine Einigung mit den Gläubigern des Unternehmens gefunden werden, das mit rund neun Milliarden Euro verschuldet ist. Die Forderungen der Gläubiger sowie fällige Zinszahlungen werden bis dahin eingefroren, hat das Pariser Handelsgericht jetzt entschieden.
Der 50 Kilometer lange Tunnel unter dem Ärmelkanal wurde 1994 eröffnet. Schon die Baukosten waren höher als zunächst geplant, und nach der Fertigstellung wurde der Tunnel weniger genutzt als erwartet. Unter anderem leidet das Projekt unter den fallenden Preisen im Flugverkehr.
Als Geburtsfehler gilt der völlige Verzicht auf staatliche Mittel bei der Finanzierung. Der Tunnel wurde stattdessen über den freien Kapitalmarkt finanziert. Eigentlich hätte klar sein müssen, so Insolvenz-Experte Hans Haarmeyer gegenüber der Deutschen Welle, „dass ein Projekt dieser Größenordnung nie in vertretbarer Zeit aus den Einnahmen generiert werden konnte“. Das Konstrukt sei von Anfang an betriebswirtschaftlich nicht tragfähig gewesen. Haarmeyer geht nun davon aus, dass der Druck auf die EU und die Anrainerstaaten so groß ist, dass sie den Betrieb mit staatlichen Mitteln sichern werden.
mid

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