Fahrräder: Hoher Wertverlust in den ersten zwei Jahren

Genau wie Neuwagen verlieren auch Fahrräder in den ersten Jahren nach dem Kauf besonders viel an Wert. Bereits nach zwei Jahren ist das Velo laut Schwacke-Gutachten nur noch 50 Prozent des Kaufpreises wert, das hat auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (1 U 234/02) bestätigt.

Nach acht Jahren beträgt der Wert des Rades nur noch 25 Prozent. Wer nach einem Unfall den Schaden am Rad mit der gegnerischen Versicherung abrechnen möchte, kann dies – ähnlich wie beim Auto – mit Hilfe eines Kostenvoranschlags oder einem Sachverständigengutachten tun.

Nach einem Unfall mit dem Fahrrad kann die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung über www.zentralruf.de ermittelt werden. Wenn der Unfallgegner Ansprüche stellt, sollte man die eigene Haftpflichtversicherung informieren. Darüber hinaus sollte man laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club bei einem Wegeunfall die gesetzliche Unfallversicherung von dem Vorfall in Kenntnis setzen.

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