Fahrtenbuch-Auflage wegen Verwechslungsgefahr

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Weil ein Vater von Zwillingen seine Kinder auf einem Radarfoto der Verkehrspolizei nicht unterscheiden konnte, muss er jetzt ein Fahrtenbuch führen.

Die Verwechslungsgefahr entbinde ihn nicht von den Pflichten als Fahrzeughalter, entschied laut der Deutschen Anwaltshotline das Verwaltungsgericht Minden (Az. 2 K 1957/12). Die Zwillinge hatten ausgesagt, nicht mehr zu wissen, wer zum fraglichen Zeitpunkt am Steuer saß.

Dadurch blieben die Ermittlungsbemühungen der Behörde erfolglos. Die Fahrtenbuch-Auflage solle eine Verwechslung künftig verhindern.

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