Gärtner zerkratzt geparktes Auto – Stadt haftet für Schäden

Beschädigen kommunale Gärtner bei der Grünflächenpflege ein korrekt geparktes Auto, muss die Stadt zahlen. Das hat nun Landgericht Magdeburg entschieden.

In dem verhandelten Fall hatten Mitarbeiter der Stadt in der Nähe einer Parkfläche den Rasen eines öffentlichen Grünstreifens gemäht. Dabei war ein Stein hochgeschleudert worden, der die Seitenscheibe und den Lack eines geparkten Autos beschädigte.

Der Fahrzeugbesitzer klagte auf Schadenersatz und bekam Recht, meldet der Deutsche Anwaltverein. Nach Ansicht des Gerichts hätten die Mitarbeiter der Stadt für ausreichenden Schutz vor umherfliegenden Steinen sorgen müssen, etwa durch eine vorübergehende Sperrung der Parkfläche. (Az.: 10 O 735/11)

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