Gebrauchtwagenhandel im Internet: Viele Fallstricke lauern

Das Internet bietet für Interessenten an einem Auto aus zweiter Hand scheinbar unbegrenzte Möglichkeiten. Eine riesige Auswahl steht zu günstigen Preisen bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, den gewünschten Gebrauchtwagen im gesamten Bundesgebiet zu recherchieren. Das gilt auch für Verkäufer, denen das Netz zahllose Möglichkeiten offeriert, einen möglichst guten Preis zu erzielen. Doch die Zahl der Fallstricke für Käufer und Verkäufer von Gebrauchtwagen im Netz ist groß.

Für Verkäufer und Interessenten an einem Gebrauchtwagen scheint das Internet auf den ersten Blick das Land der unbegrenzten Möglichkeiten zu sein. Zahlreiche Fahrzeugbörsen bieten bundesweit, teilweise sogar europaweit, Millionen gebrauchter Fahrzeuge an. Doch die Schattenseite des riesigen Angebots lauert in Form einer enormen Zahl von Offerten, die nichts anderes im Sinn haben, als private Käufer und Verkäufer über den Tisch zu ziehen.

Besonders hinter scheinbaren Schnäppchen lauern im günstigsten Fall Mogelpackungen, schlimmstenfalls Nepper, Schlepper, Bauernfänger. Besonders, wenn der Anbieter des gewünschten Gebrauchten zum Traumpreis im Ausland logiert. Die beliebteste Betrugsmasche: Der Anbieter schlägt zur Überweisung des Kaufpreises via Bargeldtransfer einschlägige Dienstleister wie „MoneyGram“ vor. Das amerikanische Finanzunternehmen mit weltweit rund 190 000 Filialen hat sich auf Express-Geldüberweisungen zwischen zwei Partnern über Grenzen hinaus spezialisiert. Der Verkäufer schlägt vor, die Überweisung an eine bekannte Person auszustellen. Der vermeintliche Käufer will angeblich zu seiner Sicherheit nur den Namen des Verkäufers und die Höhe des vereinbarten Kaufpreises wissen, um sich über die tatsächliche Existenz der Summe zu vergewissern. Mit entsprechend gefälschten Unterlagen und dem Namen des Käufers lässt sich die hinterlegte Summe dann relativ problemlos abbuchen. Wenn es also ein günstiger Gebrauchter aus dem Ausland sein muss, trotzdem persönlich anreisen, Angebot prüfen und bei Gefallen mit Bargeld bezahlen.

Bietet ein Händler das gebrauchte Schnäppchen an, drohen andere Fallen. Drängt der gewerbliche Anbieter auffällig nachdrücklich zum Abschluss seines günstigen Angebots, heißt es gelassen bleiben. Denn ein derart aggressives Marketing könnte eine Mogelpackung vertuschen. Darüber hinaus ist es unwahrscheinlich, dass ein Händler ein Auto unter seinem tatsächlichen Wert verkauft. Wichtig ist auch, ob das angebotene Auto ein eigenes Angebot des Händlers ist. Dann müssen gewerbliche Anbieter alle vorgeschriebenen Gewährleistungen einhalten. Tritt der Händler nur als Vermittler auf, ist das nicht der Fall. Der Käufer eines solchen Angebots erwirbt dann seinen Gebrauchten von einem privaten Vorbesitzer. Fällt er dabei auf ein Mängel-Möhrchen herein, bleibt er auf dem Schaden sitzen.

Auch wenn der im Netz aufgespürte Traumwagen auf einem Händlerhof noch so verlockend scheint: es prüfe, wer sich mit dem Auto länger binden will. Vor Ort stellt sich dann in vielen Fällen heraus, dass die Karosserie die eine oder andere Blessur in Form von Kratzern, Remplern oder Steinschlägen aufweist und im Innenraum der versprochene „Neuwagenstand“ nicht vorzufinden ist. Auch der zugesagte „lückenlose Wartungsnachweis“ offenbart vor Ort gerne das eine oder andere Schwarze Loch. In diesem Fall spekulieren die Anbieter darauf, dass der weit angereiste Interessent nach den Motto „Augen zu und durch“ und „Nobody ist perfekt“ das Auto dennoch mitnimmt. Auf gar keinen Fall einen Kaufvertrag vor dem Besichtigungstermin abschließen. Der ist nämlich in jedem Fall verbindlich, auch wenn das Angebot dann Mängel aufweist.

Genauso wie für Käufer, bestehen auch für private Verkäufer zahlreiche Gefahren, über den Tisch gezogen zu werden. Zu den beliebten Maschen zählen Händlerangebote, den Wagen zu vermitteln. Gegen Gebühr versteht sich. Dabei lässt sich nämlich in den Verträgen trefflich tricksen. Beispielsweise beim Tarnen von Pauschalen und der Berechnung von Standkosten. In diesem Fall hat der Händler gar kein großes Interesse, das Auto zu verkaufen, denn mit jedem Tag, den das Vehikel auf seinem Hof steht, verdient er am Verkäufer. Stimmen die Bedingungen für die Vermittlung, ist gegen die Art des Verkaufs im Prinzip freilich nichts einzuwenden. Bietet ein Händler einen hohen Preis für den Gebrauchten und schickt dazu auch gleich einen Kaufvertrag, sollten grundsätzlich die Alarmglocken läuten. Hier lauert der folgende Trick: Im Vertrag ist statt eines konkreten Preises ein Passus notiert, die Notierung des Verkaufspreises richte sich nach dem Gutachten eines Sachverständigen. Das fällt natürlich dann nicht im Sinne des Verkäufers aus, der aber dennoch verkaufen muss.

Vorsicht ist für Anbieter eines Gebrauchten im Internet auch geboten, wenn sich ein weit entfernter Interessent meldet, der signalisiert, einen verlockenden Preis zahlen zu wollen. Unter der Bedingung, der Verkäufer kommt mit seinem Fahrzeug vorbei. Vor Ort entdeckt der vermeintliche Käufer dann immer mehr vermeintliche Mängel, drückt den Preis spürbar, weil er darauf spekuliert, dass der weit gereiste Anbieter entnervt genug ist, das reduzierte Angebot zu akzeptieren.

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