Gesetzentwurf steht: Führerschein mit 17

Nach Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wird aus dem befristeten Modell „Führerschein mit 17“ ab 1. Januar 2011 nun bundesweit Dauerrecht. Der Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums ist heute im Kabinett. An dem Modellversuch nahmen seit 2008 alle Bundesländer teil.

Junge Menschen können dann bereits ab ihrem 17. Lebensjahr einen Pkw-Führerschein erwerben und bis zum 18. Geburtstag in Begleitung fahren. Das Vorhaben erläutert Bundesminister Peter Ramsauer heute auf einer Pressekonferenz in Berlin.

Video: Fahren mit 17 Jahren

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