Grüne TÜV-Plakette ist Grund zur Eile

Wer noch eine grüne Prüfplakette mit der Zahl 06 auf dem Nummernschild hat, sollte sich so schnell wie möglich zur Hauptuntersuchung anmelden. Ab März wird nämlich Bußgeld fällig. Darauf weißt der TÜV Süd hin. Die grünen Prüfplaketten mit der Zahl 06 auf den Kennzeichen von Autos, Anhängern oder Motorrädern sind zum Jahreswechsel abgelaufen. In welchem Monat, das erkennt man an der Zahl, die nach oben zeigt – zum Beispiel 12 für den Dezember.

Ist die Plakette im Dezember 2006 abgelaufen, droht dem Fahrer ein Bußgeld von 15 Euro, wenn er „erwischt“ wird. 25 Euro beträgt das Bußgeld beim Überziehen um mehr als vier Monate. Richtig teuer wird es ab acht Monaten: 40 Euro und zwei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Ähnliche Bußgeldsätze gelten für eine verspätete Abgasuntersuchung. Im Übrigen riskieren Fahrer mit grüner Plakette ihren Versicherungsschutz. Wer ohne gültige Plakette einen Unfall verursacht oder an einem Unfall beteiligt ist, muss dann womöglich für entstandene Schäden tief in die eigene Tasche greifen.

ar/sb

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