Haftungsfrage bei Schlagloch-Schäden oft strittig

Der Winter hat auf den deutschen Straßen erheblichen Schaden angerichtet. Mit dem einsetzenden Tauwetter werden zahlreiche Schlaglöcher sichtbar. Deshalb appelliert der Automobilclub von Deutschland (AvD) an die Autofahrer, besonders aufmerksam und vorausschauend zu fahren, um Schäden am Fahrwerk, den Stoßdämpfern, an der Radaufhängung oder den Reifen zu vermeiden. Wer für Schlagloch-Schäden haftet, ist häufig strittig. Nicht selten landen die Fälle vor Gericht. Der so genannten „Verkehrssicherungspflicht“ der Kommunen und Länder steht die Pflicht jedes einzelnen Fahrers gegenüber, die Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen, wie es die Straßenverkehrsordnung vorschreibt.

Fotodokumentation

AvD-Rechtsexpertin Petra Schmucker empfiehlt geschädigten Autobesitzern, sowohl den Straßenzustand als auch den Schaden am Fahrzeug mit Fotos zu dokumentieren. „Das ist wichtig, um später nicht ohne Beweismittel dazustehen. Auch die Polizei sollte informiert und gegebenenfalls Adressen und Telefonnummern von Zeugen notiert werden. Die Schadenmeldung, das Polizeiprotokoll sowie der Kostenvoranschlag der Werkstatt sollten [foto id=“337924″ size=“small“ position=“right“]dann beim zuständigen Verkehrssicherungspflichtigen – das heißt, in der Regel bei der Kommune oder dem Landkreis – eingereicht werden. Da jeder Schlagloch-Fall anders gelagert ist, fallen die Schadenersatzurteile sehr unterschiedlich aus – teils pro Autofahrer, teils pro Kommune bzw. Landkreis. Das Landgericht Zwickau hat beispielsweise im vergangenen Jahr die Stadt verurteilt, einem Autofahrer einen Schaden von rund 2500 Euro zu ersetzen. Der Mann musste jedoch 30 Prozent der angefallenen Werkstattkosten selbst tragen, da er nach Ansicht des Gerichts zu schnell gefahren war und ihm eine Mitschuld zugesprochen wurde.

Grundrecht auf sichere Straßen

In diesem Zusammenhang weist der AvD darauf hin, dass Verkehrsteilnehmer kein Grundrecht auf sichere Straßen haben. Nach der Straßenverkehrsordnung sind eher sie selbst in der Pflicht. So besagt Paragraph 3 der StVO, dass Fahrzeugführer ihre Geschwindigkeit nicht nur an die persönlichen Fähigkeiten, sondern insbesondere an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse anzupassen haben. Doch damit sind die Kommunen und Landkreise nicht aus [foto id=“337925″ size=“small“ position=“left“]der Verantwortung. Als Verkehrssicherungspflichtige sind sie dafür zuständig, dass die öffentlichen Straßen in verkehrssicherem Zustand sind. Was die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet, ist jedoch nicht genau definiert. Kommunen, Landkreise und gegebenenfalls auch die Länder haben aber die Pflicht, vor Schlaglöchern oder anderen Schäden zu warnen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen zu treffen, falls der Schaden nicht sofort behoben werden kann. Neben Warnschildern kommt auch eine vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf betroffenen Abschnitten in Betracht.

Versicherung

Ist das Fahrzeug vollkaskoversichert, sind Schlagloch-Schäden in der Regel abgedeckt. Von Nachteil ist jedoch, dass dann eine Prämienerhöhung in Kauf genommen werden muss. Dies sollte man im Vorfeld abwägen – abhängig von der Höhe der Schadenssumme.

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Markus Müller

Januar 10, 2011 um 3:08 pm Uhr

@ a.koerber:

Im Zweifelsfall mal einen Anwalt fragen. Zur not bei der Deutschen Anwaltshotline. (Achtung kostet 1,99/Min; aber wenn dadurch die Straße gemacht wird lohnt sich das vielleicht ja)

Gast auto.de

Januar 10, 2011 um 12:45 pm Uhr

wie wäre es wenn alle ein mal keine kfz steuer bezahlen denn es heist das dies für die straßen sind ??

Gast auto.de

Januar 10, 2011 um 11:13 am Uhr

Wir haben einen besonders auffälligen Fall.
Wir wohnen seit 1,5 Jahren auf einem ehemaligen Ziegenkäsereihof.
Das Haus steht seit über 20 Jahren und wurde auch als Wohnhaus genehmigt.
Am Haus entlang führt ein 4km langer Wirtschaftsweg für den wir Anliegergelder entrichten müssen.
Die Schlaglöcher die durch Regen, Eis und Schnee entstanden sind, sind derart das man zeitweise sogar über andere Wiesen, verbotener Weise, fahren muss.
Bereits zwei Autos haben wir uns durch diese teilweise bis 50 cm tief liegenden Schlaglöcher gefahren.
Die Gemeinde will aber diese Löcher nicht auffüllen mit der Begründung es sei ein Wirtschaftsweg.
Soll ein kleiner Privatmann nun 4 km Weg auf eigene Kosten ausbessern??
Wer weiß Rat??
a.koerber-ursus@web.de

Gast auto.de

Januar 10, 2011 um 10:00 am Uhr

Es ist immer wieder interessant zu lesen, wie sich Vater Staat aus der Verantwortung stielt! Kassiert Autosteuern und läßt sie dann in seinen erzeugten Löchern oder im Schlund der EU verschwinden. Der Dumme ist der Bürger, der nicht nur kaputte Straßen hinzunehmen hat, sondern im Schadensfall beweispflichtig ist. Der Hausbesitzer wird auch zur Reinigung seiner Straßé verpflichtet, aber nicht die Städte und Gemeinden! Das kann ja wohl nicht angehen?!!!

Gast auto.de

Januar 9, 2011 um 4:48 pm Uhr

Ja Ja Vater Staat macht sichs leicht, verlangt hohe KFZSteuern und Mineralölsteuern um mit dem Geld seine Löcher im Haushalt zu Stopfen bevor er die Strasen nach denn Winter in Ordnung bringt. Das selbe ist mit dem Streuen es sind ja nicht ein mal mehr die Autobahnen richtig Gestreut.

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