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Radarwarngeräte im Auto sind nicht nur in Deutschland verboten. Während hierzulande das Gerät konfisziert wird, 75 Euro Bußgeld und vier Punkte in Flensburg anfallen, sind die Strafen im Ausland teilweise drastischer.
In Frankreich, Belgien und der Schweiz ist sogar das Mitführen von originalverpackten Radargeräten verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen dreistellige Geldbußen und sogar Gefängnisstrafen. In Frankreich kann darüber hinaus das ganze Fahrzeug beschlagnahmt werden. In den meisten Ländern, inklusive Deutschland, sind laut ADAC auch Navigationsgeräte verboten, die über eine Zusatzfunktion die stationären Messstellen anzeigen.
mid/hh
geschrieben von veröffentlicht am 15.10.2007 aktualisiert am 15.10.2007
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