Hauptuntersuchung: Prüftermin gilt auch bei Eis und Kälte

Weder das wegen Kälte nicht anspringende Auto, noch nicht aufgezogene Winterreifen sind Gründe, den Prüftermin für die Hauptuntersuchung im Winter ungestraft verstreichen zu lassen.

Der TÜV hat in diesen Tagen verstärkt HU-Überzieher registriert. Für Fahrzeuge mit einer abgelaufenen Prüfplakette können Ordnungsämter oder Polizei bereits im ersten Monat der Überziehung eine Frist zur Zwangsvorstellung verhängen. Wenn der Prüftermin länger als zwei Monate zurückliegt, sind mindestens 15 Euro fällig. Zusätzlich fallen bei der Prüforganisation Mehrkosten von 20 Prozent an. Liegt der HU-Termin gar mehr als acht Monate zurück, sieht der Bußgeldkatalog zwei Punkte in Flensburg und 40 Euro Geldbuße vor.

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