Hauptuntersuchung weiterhin alle zwei Jahre

Ältere Autos müssen jetzt doch nicht jedes Jahr zur Hauptuntersuchung. Die Verkehrsminister der EU-Mitgliedsstaaten haben sich nun auf eine Richtlinie geeinigt, nach der europaweit alle Kraftfahrzeuge sich mindestens alle zwei Jahre einer technischen Untersuchung unterziehen müssen.

Spätestens vier Jahre nach der Erstzulassung muss die erste Kontrolle erfolgt sein. Derzeit ist diese in Deutschland nach drei Jahren vorgeschrieben.

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