Hintergrund: Bedenkliche Ausreden für Radfahrer

Genau zu dem Zeitpunkt, an dem ein neuer Bußgeldkatalog motorisierten Verkehrsteilnehmern deutlich höhere Geldstrafen für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung androht, wirbt der 47. Verkehrsgerichtstag in Goslar für Verständnis gegenüber undisziplinierten Fahrradfahrern.

Dabei hätte eigentlich erwartet werden können, dass denen, die glauben, sich mit einem Fahrrad in einer Art rechtsfreiem Raum zu bewegen, endlich auch einmal die Leviten von der „Vollversammlung“ der Verkehrssicherheitsexperten gelesen werden. Und zwar gründlich! Es war ein Irrtum. Noch gibt es keine genauen Angaben, wie viele Opfer der Straßenverkehr im vergangenen Jahr forderte. Ein Jahr zuvor, 2007, waren rund zehn Prozent aller Verkehrstoten in Deutschland Radfahrer. Debatten darüber, durch wessen Schuld sie in so großer Zahl ums Leben kommen, enden meist mit dem Verweis auf den selbstverständlichen Schutz des Schwächeren. Solcher Appell allein bringt nicht weiter. Immer wieder ist zuerst doch diese eine Frage zu stellen:

Warum werden um sich greifende Verstöße von Radfahrern gegen die Straßenverkehrsordnung nicht entschlossen geahndet? – Anwendbare Bußgeldsätze sind schließlich vorgegeben. Defekte Beleuchtung etwa kann zehn Euro kosten, das Befahren eines Radweges in nicht zugelassener Richtung 15 Euro. Sind solche Regelsätze den Aufwand nicht wert? – Der GDV verweist darauf, dass bei „Buß- oder Verwarngeld ab 40 Euro“ auch ein Eintrag ins Flensburger Verkehrszentralregister erfolgen und es Punkte geben kann. Hat das ein Radfahrer je zu spüren bekommen?

Bedenklich, wenn sich inzwischen sogar der Verkehrsgerichtstag Argumentationen zu eigen macht, die dem Fehlverhalten von Radfahrern goldene Brücken bauen. Folgt man den Deutungen des Präsidenten der Verkehrsgerichtstages, Prof. Dr. Friedrich Dencker, kommt es offensichtlich auch deshalb zum Befahren von Gehwegen und zum Überfahren roter Ampeln (laut GDV mit 125 Euro zu ahnden), weil den Erwartungen der Radfahrer bei kommunalen Straßenplanungen nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Mit durchdachter Verkehrsplanung ließen sich solche Verstöße eindämmen, hieß es in Goslar. Einmal mehr zeigt sich die in der Bundesrepublik übliche Tendenz, Missetaten jedweder Art, die mit dem Gesetz in Konflikt bringen, damit zu entschuldigen, dass es wohl an gesellschaftlicher Prophylaxe gefehlt habe. Das zunehmende Fehlverhalten konsequent oder gar härter zu bestrafen, steht offensichtlich nicht zur Debatte.

Es ist schon irrwitzig: Den Schwarzen Peter haben die Kommunen, die Radfahrern nicht genügend entgegenkämen. Angeregt wurde vom Goslarer Gipfel, sogar die Straßenverkehrsordnung dahingehend zu ergänzen, dass Kommunen die Pflicht hätten, sichere Fahrwege zu konzipieren. Es sei einfach wichtig, die Qualität der Radwege zu verbessern. Offenkundig orientieren sich die befremdlich einseitigen Schuldzuweisungen deutscher Verkehrsexperten an politisch gewollten Vorgaben, die von der ökologischen Wunschvorstellung geprägt sind, dass nicht zuerst die Automobilität, sondern das Radfahren Förderung erwarten dürfe. Der Umwelt zuliebe. Radfahrer, da kann man sicher sein, werden die ihnen zugestandene umweltpolitische Vorbildrolle weiter verinnerlichen und sie ebenso erhaben wie einfallsreich umsetzen.

Einmal mehr ist das Fazit zu ziehen: Für die Verkehrssicherheit – und fürs Zahlen von Bußgeldern – bleiben die Motorisierten zuständig.

(Entnommen aus der aktuellen Ausgabe des Branchen-Informationsdienstes PS-Automobilreport)

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