Kennzeichenscanner erlaubt?

Hintertür für den Einsatz von Kfz-Kennzeichenscannern

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Die umstrittenen Kfz-Kennzeichenscanner haben Bundesbehörden bislang nur in einem Fall eingesetzt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke“. Im Rahmen des Verfahrens um den sogenannten „Autobahnschützen“ seien die Kennzeichen der durchfahrenden Fahrzeuge, jedoch keinerlei sonstige Daten erfasst worden. Die Bundespolizei nutze die Geräte überhaupt nicht.

Kennzeichen-Scannen ist Ländersache

Müssen sich die Autofahrer also keine Sorgen um ihre Daten machen? Doch, denn den breitflächigen Einsatz der Geräte ist Ländersache und „richte sich nach den jeweiligen landgesetzlichen Regelungen“.

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