Kein Reißverschlusssystem bei blockierter Fahrspur

Das Reißverschlussprinzip beim Einfädeln in eine Fahrspur gilt nur, wenn auch wirklich eine Fahrspur wegfällt. Ist eine Spur lediglich blockiert, kommt es nicht zur Anwendung.

Das hat das Amtsgericht München laut dem Deutschen Anwaltsverein in einem Urteil entschieden (Az. 334 C 28675/11). Im vorliegenden Fall war die Fahrspur einer Autofahrerin durch einen Möbelwagen blockiert. Beim Wechsel der Spur kam es zur Kollision mit einem anderen Wagen.

Es entstand ein Schaden von rund 2 000 Euro. Der Verkehrsteilnehmer auf der freien Spur hatte das Auto der Frau nicht einfahren lassen. Daraufhin hat die Spurwechslerin geklagt. Doch ihre Klage war erfolglos. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass der Unfall auf ihrem Spurwechsel beruhe. Dabei müsse sie generell eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Eine Pflicht, den Wechsel der Spur in diesem Fall zu ermöglichen, habe nicht bestanden.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Kia-Partnerschaft mit Zolar: Rabatte auf Solaranlage und Stromer

Kia-Partnerschaft mit Zolar: Rabatte auf Solaranlage und Stromer

Dacia Jogger für 99 Euro im Monat

Dacia Jogger für 99 Euro im Monat

Toyota senkt die Preise für den RAV4 Plug-in-Hybrid

Toyota senkt die Preise für den RAV4 Plug-in-Hybrid

DISKUTIEREN SIE ÜBER DEN ARTIKEL

Bitte beachte Sie unsere Community-Richtlinien.

Gast auto.de

Oktober 31, 2013 um 6:14 pm Uhr

Alles klar, Arschloch siegt mal wieder

Comments are closed.

zoom_photo