Keine Rückdatierung des TÜV mehr

Der Bundesrat hat dem Reformpaket für die Hauptuntersuchung (HU) zugestimmt. Einer der wesentlichen Punkte ist der Wegfall der Rückdatierung beim Überziehen des Termins. Die neue Regelung tritt am 1. Juli 2012 in Kraft. In Baden-Württemberg gilt sie ab sofort.

Nach der endgültigen Verabschiedung der 47. Änderung Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften durch den Bundesrat am vergangenen Freitag, 30. März 2012, setzt Baden-Württemberg die Neuerungen in einem für die Autofahrer wichtigen Punkt sofort um. Seit dem 1. April wird beim Überziehen des Termins für die Hauptuntersuchung nicht mehr auf das eigentliche Fälligkeitsdatum rückdatiert. Die neue Plakette gilt ab dem Tag der Hauptuntersuchung für volle zwei Jahre.

In Bayern wird dagegen bis zum endgültigen Inkrafttreten der Novelle weiter rückdatiert. Das heißt, die neue Plakette gilt ab dem eigentlichen Fälligkeitsdatum für die Hauptuntersuchung. Die Rückdatierung wird dort voraussichtlich am 1. Juli wegfallen.

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