Kennzeichen-Abzocke – 500 Euro für fehlenden Strich

Das Auto-Kennzeichen ist in deutschen Fahrzeugscheinen manchmal anders geschrieben als auf dem Nummernschild selbst. Das kann bei Polizeikontrollen im Ausland zu Problemen führen, wie der Automobilclub ACV nun mitteilt.

Seit der Einführung der EU-einheitlichen Kennzeichen fällt der Bindestrich zwischen dem Buchstaben des Zulassungsbezirks und der folgenden Zeichenkombination weg. In einigen deutschen Fahrzeugscheinen wird jedoch weiterhin die alte Schreibweise benutzt. Für die Polizei in Österreich und Italien ist das Anlass genug, ein Bußgeld zu verhängen. Dem ACV sind Fälle bekannt, in denen die Beamten bis zu 500 Euro verlangten, da Papiere und Fahrzeug nicht zusammenpassen.

Die Bußgelder sind jedoch unzulässig, wie der der Automobilclub unter Berufung auf eine Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums mitteilt. „Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig“, heißt es demnach in einem Schreiben an das Auswärtige Amt. Der Club empfiehlt daher, nur unter Protest zu zahlen und das Geld anschließend zurückzufordern.

Die uneinheitlichen Angaben in den Papieren und auf dem Nummernschild finden sich vor allem bei Kennzeichen, die vor der Einführung der EU-Kennzeichen im Jahr 1994 erstmals ausgegeben wurden. Bei Neuausstellungen wird in der Regel auch die neue Schreibweise eingetragen.

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