Kinder im Straßenverkehr – Vorsicht an Halloween

Vorsicht Halloween: Am Abend des 31. Oktober muss mit vielen verkleideten Kindern gerechnet werden, die sich nicht immer verkehrskonform verhalten, warnt der Auto- und Reiseclub ARCD Club.

Er rät Eltern daher, ihre Kinder auffällige Kleidung mit Reflektoren anziehen zu lassen. Dadurch ließe sich die Wahrnehmbarkeit im Straßenverkehr von 30 Metern auf bis zu 160 Metern erhöhen.

Darüber hinaus macht der ARCD auf die verschiedenen Haftungsfälle aufmerksam: Erst nach Vollendung des zehnten Lebensjahres haften Kinder für verursachte Schäden beim Unfallgegner. Vorsätzlich herbeigeführte Blessuren an gegnerischen Fahrzeugen hingegen müssen bereits von Kindern ab dem siebenten Lebensjahr respektive deren Eltern beglichen werden.

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