Kleine Fortschritte an der Entlade-Rampe

Erste Fortschritte beim Thema „Rampenproblematik“ verzeichnet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) . Die Fahrer müssen oft überlange und kaum zu kalkulierende Wartezeiten hinnehmen und anschließend als Hilfskräfte beim Entladen fungieren, obwohl das nicht zu ihren Aufgaben gehört. Zudem sind sie in dieser Zeit schlechten Aufenthaltsmöglichkeiten und sanitären Bedingungen ausgesetzt.

Damit sich daran etwas ändert, was die Tourenplanung und das Einhalten der vorgeschriebenen Ruhezeiten vereinfachen würde, haben sich der BGL und die Gewerkschaft ver.di erfolgreich bemüht, die Rampenproblematik im „Aktionsplan Güterverkehr und Logistik“ der Bundesregierung zu verankern. Auf Besserung hofft der Branchenverband auch wegen des „Sonderberichts zur Situation an der Laderampe“ des Bundesamts für Güterverkehr (BAG), in dem die prekäre Situation bestätigt wurde, und der Vertiefungsstudie „Schnittstelle Rampe – Lösungen zur Vermeidung von Wartezeiten“, die noch in diesem Herbst erscheinen und konkrete Handlungsempfehlungen enthalten soll.

Eine Schwachstelle der derzeitigen Vorschriften ist, dass das Vorziehen der wartenden Lkw in Richtung Rampe oft im Minutentakt erfolgt. Das führt unter Umständen dazu, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht eingehalten werden können: Weil jede länger als 30 Sekunden dauernde Bewegung des Lkw vom Digitalen Tachographen als Lenkzeit notiert wird, erläutert der BGL, verfalle die bis zu diesem Zeitpunkt gegebenenfalls genommene Pausenzeit rückstandslos, „das heißt, der Fahrer wird so eingestuft, als hätte er überhaupt keine Pause gemacht, selbst wenn ihm nur eine Minute zur gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeit fehlt“. Um die Zustände zu verbessern, sucht der BGL außerdem den regelmäßigen Meinungsaustausch mit der Gegenseite.

Der vom Transportgewerbe-Verband erarbeitete Verhaltenskodex für einen fairen Umgang an Be- und Entladestellen wurde von den großen Handelsverbänden bisher allerdings nicht akzeptiert. Deshalb hat ihn der BGL nunmehr einseitig als Verhaltensempfehlung an seine Mitglieder herausgegeben. Ihnen wird unter anderem geraten, das Prozedere beim Abfertigungsvorgang in die Vereinbarungen mit dem Auftraggeber aufzunehmen. Das ist laut BGL „in der Regel der Warenversender oder der Spediteur“, da es meist keine direkten Verträge zwischen Transportunternehmen und dem Warenempfänger gebe.

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Gast auto.de

Oktober 20, 2012 um 10:15 am Uhr

Tja und selbst wenn sich was ändern sollte und die Gewerkschaften mit der Regierung zusammen beschliessen, das der Fahrer im LKW zu bleiben hat, bis dieser leer ist, wird der Kunde wieder anfangen mit Geld zu locken. So lange bis dann der Spediteur dem Fahrer, nach langer warte Zeit sagt, das er selbst die Paletten zu entladen hat…
Naja und wenn sich der Fahrer dann weigert, weiss doch jeder was passiert…:(

Ist schon echt traurig…

Gast auto.de

Oktober 20, 2012 um 9:04 am Uhr

In diesem Artikel ist leider ein Fehler!
Wer mit dem Lkw ständig vorziehen muss, darf den Tacho eh nicht auf Pause stellen. Wartezeiten sind Bereitschaftszeiten.

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