Kommentar: EuGH mit Sinn für die Realität

Sie hätten das Urteil erst einmal ganz lesen sollen, bevor sie jubeln. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sahen das Ende des Dieselmotors gekommen als jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil über den Umgang mit der Feinstaubbelastung sprach. Doch das Gericht war der hierzulande üblichen Versuchung des Tunnelblicks allein auf das Auto nicht verfallen.

Die Richter müssen natürlich die Vorschriften aus Brüssel durchsetzen und sprachen daher dem Bürger das Recht zu, von ihren Kommunen Aktionspläne für geeignete Gegenmaßnahmen zu verlangen. Auf der anderen Seite sind sie offenbar von dieser Welt; denn sie erkannten auch als richtig und als Recht, dass sich aus der Richtlinie kein Anspruch auf Einhaltung der Grenzwerte ergeben kann. Zu viele Faktoren, auch solche, die der Mensch nicht beeinflussen kann, bestimmen die Höhe der Feinstaub-belastung. Deswegen eignet sich dieser EuGH-Spruch auch nicht als Bann gegen den Autoverkehr im Allgemeinen oder den Dieselmotor im Besonderen.

Das weiß auch Christian Ude, Präsident des Deutschen Städtetags und Oberbür-germeister von München, einer der ersten Städte, die eine Umweltzone eingerichtet haben. Ude gilt angesichts der Verkehrsbelastung der Münchner Innenstadt siche nicht als Freund des Autos. Zwar forderte er jetzt die Rußfilter-Pflicht für alle Diesel-Personenwagen und -Nutzfahrzeuge. Doch stellte er jetzt in einem Interview mit der „Frankfurter Rundschau“ auch fest, das Wetter habe viel größere Auswirkungen auf die Zahl der Überschreitungstage als verkehrslenkende Maßnahmen.

Die Kommunen mögen das Urteil bedauern. Denn sie werden dem üblichen Aktio-nismus frönen müssen, wenn sie ihre Bürger ruhig stellen wollen. Ihnen wird nichts übrig bleiben, als wider besseres Wissen zu den allseits bekannten, aber wenig wirk-samen symbolischen Handlungen zu greifen und Umweltzonen dort verkünden, wo Bürger sich beklagen.

Die Verantwortlichen in den Verwaltungen können nur hoffen, dass in der Bürger-schaft mit einer solchen Ma0nahme Ruhe einkehrt und niemand später nach Mess-werten vor und nach der Einführung der Umweltzone fragt. Dann würde sich auch bei diesen neuen Sperrbezirken herausstellen, dass sie kaum Entlastung bringen, weil der Personenwagen nur mit acht Prozent und der gesamte Verkehr nur mit zwölf Prozent am Feinstaub beteiligt ist.

Diese Zahlen kennen wir schon lange, und dennoch kamen die Umweltzonen. Beru-higend zu sehen, dass wenigstens die Richter des EuGH den Sinn für die Realität nicht verloren haben.

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