Ländersache: Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Ernte-Transporte

Damit das Sonntagsfahrverbot für Nutzfahrzeuge nicht die Ernte von Getreide, Mais, Weintrauben, Raps und sonstigen Ölsaaten behindert, können die Bundesländer Ausnahmegenehmigungen für landwirtschaftliche Transporte erteilen. Das Sonntagsfahrverbot für Nutzfahrzeuge gilt nicht unbedingt für landwirtschaftliche Transporte: Die Bundesländer können Ausnahmegenehmigungen erteilen, damit die Ernte möglichst schnell eingebracht werden kann.

In Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung eine solche Regelung für die Getreide- und Rapsernte vom 17. Juni bis zum 26. August herausgegeben. Für die Maisernte und die Weintraubenlese gilt vom 19. August bis 11. November und für die Ernte sonstiger Ölsaaten wie zum Beispiel Sonnenblumen in der Zeit vom 12. August bis zum 30. September 2012 Sonderreglungen. Die Ferienreise-Verordnung, die an den Wochenenden zwischen dem 1. Juli und 31. August den Schwer-Lkw-Verkehr einschränkt, berührt diese Regelung nicht.Um die Verkehrsstörungen so gering wie möglich zu halten, appellierte der rheinland-pfälzische Infrastrukturminister Roger Lewentz an Landwirte und Winzer, die Beleuchtungs- und Bremsanlagen sowie die Bereifung der bei der Ernte eingesetzten Schlepper, Erntefahrzeuge und Anhänger auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Gleichzeitig erinnerte er die Autofahrer an die ungewohnten Abmessungen und Geschwindigkeiten der landwirtschaftlichen Fahrzeuge; beides gelte es beim Überholen von Erntefahrzeugen wie Mähdrescher oder Rübenvollernter zu berücksichtigen.

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