Leasing: Kosten sparen bei der Fahrzeug-Rückgabe – Kümmern kommt günstiger

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Eigentlich ist beim Leasing alles klar geregelt: Der Leasingnehmer zahlt für die Nutzung des Autos, am Ende der Vertragslaufzeit gibt er das Fahrzeug zurück. Genau an diesem Punkt kommt es aber häufig zum Streit. Und der kann richtig teuer werden.

Denn der Kunde muss einen etwaigen Minderwert ausgleichen, das heißt er zahlt, wenn er das Leasingfahrzeug in nicht vertragsgerechtem Erhaltungszustand zurückgibt. Das gilt für das so genannte Kilometer-Leasing, die am häufigsten genutzte Vertragsform, bei der eine vorher fest vereinbarte Laufleistung zugrunde liegt. Seltener kommen Verträge mit Restwert-Abrechnung vor. Hier übernimmt der Leasingnehmer sogar das komplette Risiko der Weitervermarktung. Erhält der Händler also für das Fahrzeug weniger Geld als kalkuliert, muss der Kunde die Differenz aus eigener Tasche zahlen.

Beim Kilometer-Leasing wird eine Mehrleistung von bis zu 2.500 Kilometern meist vertraglich geduldet. Darüber hinaus zahlt man aber pro Kilometer einen Cent-Betrag, der im Vertrag definiert ist und der sich schnell auf einige hundert Euro summieren kann. Es gibt allerdings auch Geld zurück, wenn man das Auto weniger häufig genutzt hat als vertraglich vereinbart.

Das Fahrzeug mit dem korrekten Tachostand abzugeben, genügt aber nicht. Es muss in „einem dem Alter und der Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand“ und „frei von Schäden“ sein, so empfiehlt es der Verband Deutscher Automobilhersteller (VDA) für die Formulierung von Leasing-AGBs. Bei der Rückgabe prüft ein Sachverständiger, ob sich die Gebrauchsspuren im Innenraum oder Kratzer im Lack im Rahmen bewegen. Denn normale Verschleißspuren gelten nicht als Schäden. Bei einer Abnutzung, die darüber hinausgeht, können dem Leasingnehmer Nachforderungen drohen.

Für die Beurteilung des so genannten „Minderwertes“, den der Kunde ausgleichen muss, gibt es keine handfesten Kriterien, sondern nur subjektive Einschätzungen. Streit ist dementsprechend fast programmiert. Etliche Gerichte haben sich bereits mit dieser Frage beschäftigt. So entschied das Landgericht München zum Beispiel, dass Kratzer an Motor- und Kofferraumhaube sowie leichte Einbeulungen an Türen und Seitenteilen als typische Gebrauchsspuren gelten. Ähnlich sah es das Landgericht Gießen für einen innen verkratzten Kofferraum.

Um sich bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges vor Nachzahlungen zu schützen, kann man schon im Vorfeld etwas tun – außer nur die Inspektions-Intervalle ein- und das Auto-Zubehör zusammenzuhalten. Zum Beispiel sollte der Leasingnehmer bei kleineren Schäden kostengünstige Reparaturen-Methoden wie Smart-Repair nutzen. So entfernt ein Fachbetrieb zum Beispiel Brandflecken oder Bohrlöcher im Armaturenbrett sowie kleine Beulen. Auch über eine professionelle Innenraumreinigung und eine Lackaufbereitung sollte man nachdenken. Denn überlässt man dem Leasingnehmer die Reparatur, kann es schnell deutlich teurer werden. Hilfreich ist es möglicherweise auch, sich mit einem Vorab-Check durch einen Sachverständigen vor der Rückgabe beraten zu lassen, in welchem Zustand sich das Auto befindet.

Die Übergabe des Fahrzeugs sollte in Anwesenheit eines neutralen Zeugen stattfinden. Alle beanstandeten Schäden müssen konkret bezeichnet im Rücknahmeprotokoll aufgenommen werden. Ist der Kunde mit der Erhebung bestimmter Schäden oder Kosten nicht einverstanden, muss das im Protokoll vermerkt werden. Sollten Schäden festgestellt werden, muss der Leasingnehmer aber nicht die Reparaturkosten zahlen, sondern nur den Minderwert, der durch Schäden oder Mängel am Fahrzeug entstanden ist. TÜV-Gebühren und Kosten für eine gerade fällige Inspektion sollte man nur akzeptieren, wenn sie in die Laufzeit des Leasingvertrages fallen. Auch Kosten, die für die Aufbereitung des Wagens zum Wiederverkauf entstehen, muss nicht der Kunde tragen. Laut HDI-Gerling wenden Leasinggesellschaften durchschnittlich 700 Euro auf, um einen Rückläufer zu verwerten.

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