Leser fragen – Experten antworten – Zum ersten Mal mit dem Wohnmobil unterwegs

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Frage: Ich fahre zum ersten Mal mit einem Wohnmobil in den Urlaub. Was gibt es da zu beachten?

Antwort von Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrzeugexperte des TÜV Rheinland:

Bei der Auswahl des Urlaubsmobils sollten Sie darauf achten, dass das Fahrzeug mindestens so viel zugelassene Sitzplätze besitzt, wie Passagiere an Bord sind. Außerdem hängt die Entscheidung für ein Modell auch vom Führerschein ab: Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (nach 1999 erworben) dürfen nur Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bewegt werden. Das sind nicht alle, aber doch zahlreiche. Ist der Führerschein vor 1999 ausgestellt, ist das Steuern von Fahrzeugen bis 7,49 Tonnen erlaubt. In den Mietbedingungen kann es eine Kilometerbegrenzung geben, das sollten Sie bei der Planung berücksichtigen.

Bei der Übernahme des Fahrzeugs prüfen Sie – genauso wie bei einem Mietwagen – das Wohnmobil zusammen mit dem Vermieter auf Schäden, eventuelle Mängel sollten schriftlich protokolliert werden. Unbedingt auch das Dach einbeziehen. Das ist wichtig, weil die Schäden durch tiefhängende Äste auf Campingplätzen fatale Folgen haben können. Bevor es losgeht, sollte der Vermieter die Besonderheiten des Fahrzeugs erklären. Denn gerade der Umgang mit der Gasanlage oder das Entleeren der Kassettentoilette bedarf einer Einweisung. Außerdem sollten Sie sich vor Antritt der Urlaubsfahrt mit den ungewohnten Ausmaßen des Wohnmobils vertraut machen, zum Beispiel auf einer Übungsrunde.

Beim Beladen darauf achten, dass schwere Sachen möglichst tief gelagert werden, dabei darauf achten, dass Gesamtgewicht und Achslast (siehe Zulassungsbescheinigung) eingehalten werden. Unterwegs stehen für die Entsorgung von Abwasser und Toiletteninhalt auf Campingplätzen, vielen Tankstellen und Rastplätzen entlang der Autobahn sowie auf Stellplätzen entsprechende Entsorgungsstationen bereit. Wenn Sie Ihr Mietmobil auf einem Platz parken, dann nicht zu nah am Nachbar – sowohl aus Respekt vor der Privatsphäre, aber auch aus Brandschutzgründen. Es gibt auch Stellplätze, auf denen ein Mindestabstand von beispielsweise drei Metern vorgeschrieben ist.

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